Vollzeitstudium neben sozialpflichtiger Beschäftigung, Meldung an Arbeitgeber?
Hallo zusammen,
ich habe mir überlegt, parallel zu meiner Vollzeitbeschäftigung, mich an einer Universität zu immatrikulieren. Der Studiengang hat nichts mit meiner derzeitigen Berufsrichtung zu tun, daher möchte ich dem AG davon nicht mitteilen. Ich habe nicht vor Bafög oder dergleichen zu beziehen, was sowieso bei meinem Verdienst nicht gehen würde. Von meiner Versicherung habe ich bereits eine entsprechende Versicherungsbescheinigung für die Universität erhalten. Dies wäre mein Erststudium.
Mir ist bewusst, dass dieses Vorgehen zeitlich extrem einspannend sein würde aufgrund der Doppelbelastung. Dass die Beschäftigung für mich ganz klar die höchste Priorität darstellt und das Studium zweitrangig ist, steht für mich außer Frage. Eine Studienzeit über der Regelzeit steht somit fest, was jedoch nicht schlimm ist. Ein berufsbegleitendes Studium steht für mich nicht zur Frage, da wie gesagt der Studiengang völlig berufsfremd ist. Vollzeitstudium und den Beruf kündigen fällt ebenfalls raus, da finanziell nicht realisierbar.
Die zentrale Frage, die mich interessiert ist, ob mein AG bei Anmeldebestätigung der Uni an die Krankenkasse eine entsprechende Meldung bzw. eine Information von der Krankenkasse erhält? Ich würde wie gesagt weiterhin sozialpflichtig und auf Vollzeit bei dem AG beschäftigt bleiben. Ist es zudem rechtens, dem Arbeitgeber das Studium zu verschweigen? Mir ist bewusst, dass die Arbeitsleistung natürlich darunter nicht leiden darf, daher wäre ich dankbar, wenn eine Grundsatzdiskussion über die Machbarkeit ausbleibt.
Vielen Dank im Voraus! :)
6 Antworten
Ein normales Studium ist neben einer Vollzeitberufsstelle kaum machbar, ausser Du schiebst nur Nachtschichten. Wann willst Du denn zu den Vorlesungen, Seminaren oder Übungen gehen?
Für Dich wäre ein Fernstudium ideal, wo Du Dir die Zeit frei einteilen kannst. Dies wäre dann berufsbegleitend > das sagt nicht unbedingt etwas darüber aus, ob es zu Deinem Beruf inhaltlich passt, sondern zeitlich.
Wann willst Du denn zu den Vorlesungen, Seminaren oder Übungen gehen?
DAS habe ich mich auch gerade gefragt. Wäre dasso einfach würde ich als Gasthörer nur so zu Spaß in Vorlesungen gehen.
October
Hallo,
der Arbeitgeber erhält keine Info von der Krankenkasse über das Studium. Die Krankenkasse speichert aber die Daten über das Studium (z.B. Hochschule, Studienfach, Fachsemesterzahl).
Wenn Arbeitgeber und Krankenkasse aus irgendeinem Grund über den studierenden Arbeitnehmer sprechen, könnte es versehentlich passieren, dass das Wort "Studium" unerlaubterweise erwähnt wird (bei einer Krankenkasse arbeiten Menschen, die auch einen Fehler machen können). Ggf. bei der Krankenkasse klären, ob die Versichertendaten einen besonderen Sperrvermerk bekommen können (wie z.B. bei den Daten der Mitarbeiter der Krankenkasse).
Anmerkungen zum Studium:
- evtl. die Arbeitszeit befristet für 1 bis 2 Jahre auf 30 oder 32 Stunden reduzieren (wenn der Arbeitgeber mitspielt). Hier kann man dann das entsprechende Netto errechnen:
.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/
- Fernstudium
- berufsbegleitendes Studium ist meistens auch für Berufsfremde möglich (wenn auch deutlich schwieriger)
Gruß
RHW
Ich gehe Mal vom Normallfall aus und somit müsstest du deinen Arbeitgeber darüber informieren. Er wird Verständnis haben aber natürlich auch wollen, dass du dich in deiner Freizeit erholst um eine konstant gute Arbeitsleistung zu erbringen.
Warum fragst Du das nicht die Kasse? Die wird das ja bestens beantworten können. Wenn Du Vollzeit arbeitest, wirst Du in Deiner Freizeit studieren (...wie auch immer Du das bewerkstelligen willst...) und Deine Freizeitbeschäftigungen teilst Du Deinem Arbeitgeber ja auch nicht mit, würd' ich denken...
wenn eine Grundsatzdiskussion über die Machbarkeit ausbleibt.
Schön und gut, aber was ist mit Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Klausuren.....?