was bedeutet "Abrechnung : Kasse, Privat und Selbstzahler " bei einem arzt?

nein, du musst die behandlung nicht bezahlen 100%
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6 Stimmen

8 Antworten

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Du solltest Dir von Deinem Hausarzt eine Überweisung besorgen. Die erste Behandlung ist dann auf jeden Fall kostenlos. Alle weiteren Behandlungen müssen von der Kasse erst genehmigt werden.

nein, du musst die behandlung nicht bezahlen

Er behandelt alle egal ob Kasse,Privat oder Selbstzahler.

nein, du musst die behandlung nicht bezahlen

Er nimmt alle Patienten und hat auch eine Zulassung für die Krankenkassen. Eine Überweisung vom Hausarzt genügt. Natürlich behandelt er auch Leute, die privat versichert sind oder die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen können und wollen.

Der Arzt hat eine Zulassung für Kassenpatienten, Privatpatienten und bietet auch eine Behandlung für Patienten an, die nicht wollen, dass ihre Versicherung von der Behandlung erfährt und daher selbst zahlen.

Wenn bei dir die Sache über den Krankenschein (Überweisung durch den Hausarzt) läuft, zahlst du vermutlich (außer der Praxisgebühr?) nichts.

Rockergirl 
Beitragsersteller
 10.06.2010, 19:20

praxisgebühr wird glaub bei einer 13-jährigen nicht fällig...

nein, du musst die behandlung nicht bezahlen

Denn es steht ja dort. Kasse (also lange Wartezeit) Privatversicherte und Selbstzahler, womit wohl etwas kurios die gemeint sein dürften, die die Behandlung ohne Private Kasse selbst übernehmen um Nachteile zu vermeiden