was bedeutet "Abrechnung : Kasse, Privat und Selbstzahler " bei einem arzt?
ich brauche einen termin bei einem jugendpsychotherapeut ... nun hat der einzige in meiner stadt bei auf seiner HP stehen Abrechnung : Kasse, Privat und Selbstzahler. heißt das nun, dass ich bei vorzeigen meiner krankenkarte einer gesetzlichen krankenversicherung nichts zahlen muss oder dass ich die behandlung bezahlen müsste ?
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8 Antworten
Du solltest Dir von Deinem Hausarzt eine Überweisung besorgen. Die erste Behandlung ist dann auf jeden Fall kostenlos. Alle weiteren Behandlungen müssen von der Kasse erst genehmigt werden.
Er behandelt alle egal ob Kasse,Privat oder Selbstzahler.
Er nimmt alle Patienten und hat auch eine Zulassung für die Krankenkassen. Eine Überweisung vom Hausarzt genügt. Natürlich behandelt er auch Leute, die privat versichert sind oder die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen können und wollen.
Der Arzt hat eine Zulassung für Kassenpatienten, Privatpatienten und bietet auch eine Behandlung für Patienten an, die nicht wollen, dass ihre Versicherung von der Behandlung erfährt und daher selbst zahlen.
Wenn bei dir die Sache über den Krankenschein (Überweisung durch den Hausarzt) läuft, zahlst du vermutlich (außer der Praxisgebühr?) nichts.
praxisgebühr wird glaub bei einer 13-jährigen nicht fällig...
Denn es steht ja dort. Kasse (also lange Wartezeit) Privatversicherte und Selbstzahler, womit wohl etwas kurios die gemeint sein dürften, die die Behandlung ohne Private Kasse selbst übernehmen um Nachteile zu vermeiden