Was muß ich dem Betriebsarzt bei einer Einsteungsuntersuchung an Vorerkrankungen mitteilen?

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Bei meiner zweiten Ausbildung (in der Krankenpflege, 2006) wurde uns im Kurs am Vortag der Untersuchung vom Lehrer gesagt, dass wir alle Fargen nach der Krankengeschichte vollständig beantworten müssen und nichts weglassen dürfen. Nach HIV wurde aber im Fragebogen nicht gefragt (dafür nach Klinikaufenthalten OPs, Facharztuntersuchungen, vorigen arbeitsmed. Untersuchungen und alle möglichen anderen Erkrankungen). Bei der Blutabnahme wurde dann gefragt, ob wir einverstanden sind, wenn auf HIV untersucht wird. Man konnte das also auch verneinen.

Wenn deine anderen Krankheiten gut therapiert sind, werde sie auch kein Problem für eine Einstellung sein, denke ich. Bei mir gab es dann wegen einiger Befunde (V.a. Morbus Crohn, V.a. Malignes Melanom und Nabelhernie) noch Überweisungen zu weiteren Untersuchungen in der Gastroenterologie, Hautklinik und Chirurgie. Ich wurde dann trotzdem genommen, bekam dann aber ein verkürztes Untersuchungsintervall für die Folgeuntersuchungen während der Ausbildung angesetzt.

Hallo Rainer :)

HIV musst du jedenfalls definitiv nicht mitteilen. Niemandem musst du das mitteilen, auch nicht wenn er fragt. 

Das hab ich mir in einem Seminar von einem HIV spezialisiertem Juristen erklären lassen. 

Also wenn du es nicht sagen willst, dann mach es auch nicht. Geht niemanden etwas an. 


Zu den anderen Krankheiten...da bin ich mir nicht sicher. Könnte sein, dass man zumindest die Krankheiten mitteilen muss, die die Arbeit beeinträchtigen können oder die Krankheit verschlimmern können.  Aber wie gesagt, bin mir nicht sicher.

Gruß

Maxie

Mitteilen musst du gar nichts - Das verschweigen von Arbeit beeinträchtigenden Erkrankungen wie z. B. Epilepsie, wenn den ganzen Tag am PC gearbeitet wird wäre aber ein Kündigungsgrund. Der Betriebsarzt darf dem AG so oder so nur mitteilen, ob er sich für arbeitstäglich befindet oder nicht. HIV usw. im beispielsweise im Büro ist gleich arbeitstauglich.