Muß ich meinem neuen Arbeitgeber mitteilen das ich einen Herzinfakt hatte?
Hallo! Habe da eine frage! Habe einen neuen Job in aussicht und weis nicht ob ich dem neuen Arbeitgeber mitteilen muß das ich einen Herzinfakt hatte. Kann mir da jemand weiter helfen?DANKE
4 Antworten
wei ArthFe es schon sagte, es kommt auf die Tätigkeit an. Bei einigen Berufen ist eine Gesundheitsprüfung Pflicht und da muss in der Regel auch der Infarkt auf den Tisch.
Nein, du musst es ihm nicht sagen.
Generelle Fragen vom Arbeitgeber nach dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers sind ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und müssen gar nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Stellt sich später heraus, dass der Arbeitnehmer gelogen hat, liegt keine arglistige Täuschung und auch kein Grund zur fristlosen Kündigung oder Schadensersatzforderungen vor.
Fragt der Arbeitgeber dagegen gezielt nach Erkrankungen, die sich auf die Ausüben des Berufs auswirken würden, musst du wahrheitsgemäß antworten. Verschweigen oder Lügen ist in dem Fall eine arglistige Täuschung, die die Aufhebung des Arbeitsvertrages und Schadensersatzforderungen zur Folge haben könnten.
Richtig - in dem Fall hat der Arbeitgeber das Recht zu fragen, und das muss dann auch ehrlich beantwortet werden, wie schon oben geschrieben. Ginge es jedoch um eine Bürotätigkeit, so hat den künftigen Arbeitgeber ein früherer Herzinfarkt nicht zu interessieren, da nicht zu erwarten ist, dass der frühere Herzinfarkt die Tätigkeit beeinträchtigt.
...so würde ich es auch sehen
Es ist so wie ArthFe gesagt hat, aber ich kann dir sagen bei der Erstuntersuchung die du bei Neueinstellung hast durch den Betriebsarzt. Wird dies warscheinlich im Bericht stehen :)
nein musst du nicht es sei denn er fragt dich nach schweren erkrankungen oder vorfällen in der vergangenhiet oder direkt danach. denn anlügen darfst du ihn nicht
Wenn man allerdings jeden Tag körperlich schwer arbeiten muss, hat der AG ein berechtigtes Interesse daran ob der AN körperliche Leiden hat oder hatte. Auch wenn diese 5 Jahre zurück liegen. Natürlich nicht Grippe oder Blinddarmoperation. Aber bei Schlaganfällen, Tumoren, Herzinfarkten o. Ä. besteht in gewissem Umfang Interesse.