Liegebescheinigung Reha - ist das rechtens?
Hallo ihr alle,
leider erlitt meine Mutter in diesem Sommer ihren zweiten Schlaganfall, ihr rechter Arm ist gelähmt ich habe sie nun seit fast zwei Monaten nicht mehr gesehen, da sie in einer Rehabilitationsklinik ist. Sie ist noch im arbeitsfähigen Alter (sie ist 53, ich 19) und der Kuraufenthalt schloss sich direkt an ihren Krankenhausaufenthalt an.
Nun konnte ich durch meine Vollmacht über ihr Konto jedoch feststellen, dass sie die letzten zwei Monate keinerlei Zahlungen im Sinne von Kranken- oder Übergangsgeld erhalten hat. Bei ihrer Kur nach dem 1. Schlaganfall, wurde dieses problemlos überwiesen.
Nun rief ich aber in ihrer jetzigen Klinik an um zu erfragen, ob hierbei eventuell ein Fehler vorliegen könnte. Die zuständige Dame teilte mir mit, dass ich daran selbst Schuld habe, da ich nicht in einem 14-tägigen Abstand in der Klinik eine sogen. Liegebescheinigung habe ausstellen lassen für meine Mutter.
Jedoch wurde ich über die Erforderlichkeit einer solchen Bescheinigung zu keinem Zeitpunkt informiert bzw. aufgeklärt.
Ist das hier der Regelfall und die Schuld liegt voll und ganz bei mir? Ich bin wirklich überfragt, wie ich das alles schaffen soll :(
3 Antworten
Von der Klinik müsste deine Mutter einen Entlassungsschein bekommen haben - der reicht, um das Krankengeld bis zum Beginn der Reha zu zahlen. Oder du rufst die Krankenkasse an und fragst nach, ob die Entlassung dort bereits gemeldet worden ist.
Für die Reha ist sicher die Rentenversicherung der Träger. Fordere eine Liegescheinigung von der Reha-Einrichtung an, damit das Übergangsgeld gezahlt werden kann.
Denke daran, dass nach der Reha sofort wieder eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (Folgebescheinigung) ausgestellt wird, damit keine Lücke im Nachweis entsteht.
Dann bekommt sie wieder Krankengeld. Je nach Prognose im Entlassungsbericht (bei einem Restleistungsvermögen unter 6 Std. bzw. 3 Std.) ist es sinnvoll, dann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dabei helfen die Betreuungsstellen der DRV oder die ehrenamtlichen Versichertenberater/-ältesten.
Ja, das hast du richtig verstanden. Andernfalls zahlt die Rentenversicherung erst nach Beendigung der Reha. Ein Antrag auf Übergangsgeld liegt normalerweise bei den Kurunterlagen bei.
Hier kannst du dir das Antragsformular (Formular G0512) herunterladen:
Oder gib einfach die Formularnummer in die Suchmaschine ein und wähle die PDF-Version. Diese kannst du dann ausdrucken.
Da deine Mutter vorher Krankengeld bezogen hat, brauchst du zusätzlich das Formular G0518 - Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes. Dies muss die Krankenkasse ausfüllen - falls das noch nicht geschehen ist.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die aktuelle Reha von der Rentenversicherung bezahlt wird.
Eine Reha dauert meist 3 Wochen. Nach Ende der Reha erhält die Rentenversicherung eine Mitteilung und zahlt dann das Übergangsgeld.
Bei einer längeren Reha ist das Warten auf die Ende Mitteilung nicht sinnvoll. Diese Liegebescheinigung ist eine sinnvolle Lösung, damit die Rentenversicherung erfährt, dass die Versicherte weiterhin in der Reha ist (bei Suchterkrankungen werden z.B. Reha oft abgebrochen).
Vermutlich stehen in den vielen Unterlagen beim Antrag und der Bewilligung der Reha entsprechende Infos zum Verfahren.
Am besten bei der Rentenversicherung nachfragen, ob neben der Liegebescheinigung noch weitere Unterlagen für die Auszahlung des Übergangsgeldes fehlen.
Gruß
RHW
Ruf die Krankenkasse deiner Mutter an, die helfen dir!
Habe ich bereits gemacht, die sagten mir dann allerdings, dass sie mir ohne Vollmacht keinerlei Auskunft über sie geben dürfen aufgrund des Datenschutzes :(
Zunächst einmal danke für deine Antwort!
Das ist für mich wirklich eine sehr schwierige Situation, da meine Mutter seit 7 Wochen kein Geld mehr erhalten hat und die Rechnungen ja trotzdem bezahlt werden müssen. Zu keiner Zeit wurde sie darüber informiert, dass sie einen Antrag auf Übergangsgeld während der Reha stellen muss :(
Habe ich das richtig verstanden: Ich fordere eine Liegebescheinigung der Reha-Klinik an und leite diese an die Rentenversicherung weiter. Wird dann rückwirkend das Übergangsgeld der letzten 7 Wochen gezahlt?