Wer darf mit Sicherheitslanzetten andere Menschen stechen um Blutzuckerwerte zu testen?

7 Antworten

das darf medizinisches Personal oder man selbst..rein rechtlich gesehen.Wenn die Kunden aber zustimmen,ist das auch so möglich.

Ganz allgemein gesagt, jeder der er kann darf es auch, bei Ärzten und medizinischem Fachpersonal ist natürlich davon auszugehen, das sie das können. Wichtig ist die Zustimmung der "Patienten", ansonsten kann es, das stechen mit einer Lanzette zur Blutzuckermessung ist eine minimalinvasive Maßnahme, eventuell als Körperverletzung strafbar sein. Invasive medizinische Maßnahmen erfüllen rechtlich immer den Straftatbestand der Körperverletzung, selbst wenn sie von einem Arzt oder medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, die Strafbarkeit entfällt jedoch durch die Einwilligung des "Patienten" (Körperverletzung mit Einwilligung ist nicht strafbar, sofern die Tat nicht gegen die guten Sitten verstößt, also auf medizinische Maßnahmen nicht zutreffend). 

Wenn der, der gepickst werden soll zustimmt, darf jeder mit einer Lanzette picksen um Blut auf den Teststreifen zugeben um den BZ -Wert zu messen.

Anders sieht es im Pflegebereich aus. Dort müssen die, die picksen zumind. eine Schulung und Einweisung erhalten haben.

Aber ich denke einmal, dass auch ihr Einweisungen und Schulungen hattet

wenn ihr den kunden darauf hinweist, dass ihr dafür nicht ausgebildet seid und er trotzdem dem zustimmt, könnt ihr das schon machen^^

sonst lass sie sich selbst stechen

Darf das wirklich jeder ? Oder muss ich vorher den Kunden aufklären das ich keinerlei "Ausbildung" habe, also überhaupt keine Ahnung über Hygiene oder wo genau man überhaupt piecksen darf bzw sollte ?

Wie sieht das dann mit Versicherung bei Komplikationen aus ?

Immerhin liegt hier eine "geschäftliche" Verbindung vor und keine private.

Papike  12.04.2019, 21:19

Ich darf das übrigens beim Blutspenden vom roten Kreuz nicht, obwohl ich "Helferin" bin, aber keine medizinische Ausbildung hab.

Nur für das Brote schmieren müssen wir alle ein Gesundheitszeugnis haben