Wer informiert eigentlich die Angehörige bei einem Unfall?
Hallo, eine Angehörige ist heute auf der Straße alleine zusammengebrochen. Der Rettungsdienst hat sie anschließend ins Krankenhaus gebracht. Leider wurden die Angehörigen nicht informiert. Nach über sieben Stunden riefen wir die Polizei an, die uns empfahl, bei den nächstgelegenen Krankenhäusern nach einer Einlieferung nachzufragen. Gesagt, getan - wir haben sie so tatsächlich auffinden können.
Hat irgendjemand eine Ahnung, wer in sollen Fällen die Angehörigen normalerweise informiert oder vielleicht sogar informieren sollte? Ich konnte zu dieser Frage bei Google nicht wirklich eine Antwort finden.
Vielen Dank für womögliche Antworten :)
11 Antworten
Todesnachrichten werden immer von der Polizei überbracht.
Bei (schwer) Verletzten informiert das Krankenhaus die Angehörigen, sofern sie ausfindig gemacht werden können. Meistens scheitert es daran, dass die Patienten keine entsprechenden Telefonnummern bei sich haben.
Das Krankenhaus informiert, allerdings nur, wenn die erforderlichen Daten beim Patienten zu finden sind oder er selbst darüber Auskunft geben kann.
Wie immer kommt es darauf an, was genau passiert ist.
Handelt was sich um einen Unfall oder einen sonstigen Einsatz, bei dem auch Polizei anwesend ist, übernimmt diese in der Regel das informieren von Angehörigen. Die Polizei hat auch die Möglichkeit herauszufinden , morgen wem der Patient zusammen lebt. Da kann man dann mal nachfragen.
Ist keine Polizei anwesend informiert in der Regel das aufnehmende Krankenhaus die Angehörigen. Das geht nur, wenn man auch Kontaktdaten herausfinden kann. Wenn gar nichts anderes geht, kann man von Krankenhaus aus auch schon mal die Polizei um Hilfe bzw. Auskunft bitten. Irgendwie kriegt man die Kontaktdaten des Patienten schon raus.
Wenn aber nicht, dann kann eben keiner die Angehörigen informieren.
Wie soll jemand die Angehörigen informieren, ohne zu wissen, wer das ist?
Wenn die Menschen keinerlei dahingehende Informationen mit sich tragen, ist das schwierig.
Es stellt sich die Frage ob die Identität der betroffenen Person bekannt war. Denn wenn man nicht weiß um wen es sich handelt, kann man auch keine Angehörigen benachrichtigen.
Und auch wenn man einen Auweis o. Ä. findet, heisst das noch nicht dass man weiß wer zu benachrichtigen ist.
Da müsste die Patientin genug bei Bewusstsein sein um sagen zu können, "Rufen Sie bitte yx an und geben Sie Bescheid".
Ich habe in meinem Taschenkalender Namen und Nummern von wichtigen Personen notiert, welche zu benachrichtigen wären. Was auch nur funktionieren würde, wenn jemand nachschaut.