wer trägt die kosten für eine Wohngruppe?

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wer hat denn entschieden das er da hin geht?

ist das ein Angebot der Gesundheitshilfe, dann kann es sein das die Krankenkasse zahlt.

Ist das ein Angebot der Jugendhilfe, dann kann es sein das das Jugendamt zahlt.

Mindestens im zweiten Fall müssen die Eltern aber einen Anteil übernehmen. Mindestens heißt das, das das Kindergeld abgezweigt wird. Je nach Einkommensverhältnissen müssen aber auch die Eltern was zuzahlen.

davongekommen 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 17:43

Es wurde im Laufe seiner Therapie festgestellt dass es nur förderlich wäre für ihn, dann haben wir das Jugendamt eingeschaltet. 

Sanja2  26.08.2017, 17:48
@davongekommen

Dann hat die Anfrage auch das Jugendamt gemacht und zahlt auch. Allerdings hättest du über deine Kostenbeteiligung auch aufgeklärt werden müssen.

Das hängt davon ab, wie alt dein Sohn ist und ob er über das SGB VIII, das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), untergebracht wird.

Wenn er unter 18 ist und über SGB VIII untergebracht wird, dann zieht das Jugendamt das Kindergeld für diese Zeit und dazu noch einen Kostenbeitrag der Eltern.

Mein Sohn war - aus ähnlichen Gründen - in einer solchen Wohngruppe.

Bei uns hat das JA das Kindergeld, den Unterhalt des (geschiedenen) Kindsvaters sowie von meinen 1250 netto auch noch ca. 350 € verlangt.
Zu der Zeit hatte ich aber noch ein 11-jähriges Kind zu Hause als Alleinerziehende.

Sanja2  26.08.2017, 17:49

Das halte ich für massiv zu viel, da muss bei der Berechnung was schief gelaufen sein.

Menuett  26.08.2017, 18:19
@Sanja2

Das geht nicht nach der normalen Düsseldorfer Tabelle.

EstherNele  26.08.2017, 18:19
@Sanja2

Das war allerdings vor 16 Jahren.

Ich habe das sogar durch einen Anwalt für Sozialrecht überprüfen lassen, der meinte aber, das sei korrekt. Es wäre so, dass Eltern bis auf einen Rest von ca. 120% des Sozialhilfesatzes mit herangezogen werden können.

Dazu kam 2005 eine Neuregelung beim Wohngeld. Entweder wird mit der Anzahl der verbleibenden Familienangehörigen (also einer weniger) gerechnet, dann kannst du dein angegebenes Einkommen auch um diese Zahlungen verringern. (Kindergeld wird ja eh nicht mit einbezogen beim Wohngeld) Meist ist dann die Wohnung natürlich etwas zu groß und wird nur teilweise bezuschusst.

Gibst du das untergebrachte Kind mit an, dann wird dein ganzes Einkommen angerechnet, aber auch ein virtueller Betrag, der vom JA für den Platz in der Gruppe (hälftig) aufgewendet wird.

Es war egal, wie wir das gedreht haben - für mich und den kleineren Sohn allein war die Wohnung zu groß - also kein Wohngeld, weil runtergerechnet auf die maximal bezuschussbare Fläche.

Haben wir den Großen mit angegeben, hätte ich Wohngeld gekriegt - wenn man nicht 2500 €, also die hälftigen Kosten des Platzes, als virtuelles Einkommen meinem Sohn angerechnet hätte.

Ich habe damals im Bereich Sozialberatung gearbeitet, ich hatte schon die Möglichkeit, das überprüfen zu lassen.

Ich habe durch unsere Klientinnen, meist im Leistungsbezug, auch mitbekommen, dass eine ganze Reihe Eltern ihre Kinder aus derartigen Unterbringungen wieder nach Hause geholt haben. Weil sie sonst die Wohnung nicht mehr hätten bezahlen können oder in eine kleinere Wohnung ziehen müssen.

Ich bin nicht mehr auf dem laufenden, ob diese unsägliche Regelung inzwischen nicht nachgebessert oder zurückgezogen wurde - ich hoffe es sehr.

Ich bin immer noch der Meinung, dass Eltern behinderter Kinder in DE keine Lobby haben. Statt dessen sollte der Staat die Leistung dieser Eltern mal anerkennen. 

EstherNele  26.08.2017, 18:22
@Menuett

@Menuett

Lies mal meinen Kommentar zum Kommentar von Sanja2.

Du meinst den Unterhalt,  den ein nicht in der Familie lebender Elternteil zahlen muss.

Das hier hat mit dem normalen Kindesunterhalt nichts zu tun,

Bei KRANKEN Kindern solte an sich die Krankenkasse die Kosten tragen.

EstherNele  26.08.2017, 18:30

Für eine gekoppelt pädagogisch-therapeutische Unterbringung nach § 35a (glaube ich) SGB VIII " ... bei bestehender oder drohender geistiger und psychischer Behinderung" blablabla ist das JA zuständig, da es sich nicht um eine originöre Heilbehandlung handelt, dann hättest du recht.

Aber eine "drohende psychische und geistige Behinderung " kannst du nicht unter Krankheitsbild unterbringen

Das zahle ich.

In Form von Steuern und Sozialabgaben.

Sie zahlen das Kindergeld, den (evtl) Unterhalt des anderen Elternteils oder auch dort nach Einkommensberechnung  und Ihren Anteil; bemessen nach Einkommen. Das Jugendamt macht das öfters und die wissen, wie es geht. Die haben sogar Tabellen dafür, damit jeder gerecht behandelt wird.