Kosten Rettungswagen für Kind?
Mein Sohn hat sich letztes Jahr im Oktober so stark an seinem Mittagessen verschluckt dass er ganz blau wurde, der alarmierte Notarzt hat uns (nachdem das Stück zum Glück wieder draußen war) gesagt wir sollen mit dem Rettungswagen ins nahe gelegene Kinderkrankenhaus zur weiteren Kontrolle fahren. Jetzt Ende Februar! Bekommt mein Sohn (2,5j.) einen Brief von der Krankenkasse mit einer Kostenbeteiligung für die Fahrt im RTW. 10€ sind nun nicht die Welt, ich frage mich grad nur ob das alles rechtens ist an einen 2,5 jährigen eine Kostenbeteiligung zu schreiben (natürlich übernehme ich als Mutter die Kosten, hab ja schließlich auch entschieden den Notruf zu wählen). kennt sich da jemand aus? Ich war bisher immer auf den Stand dass Kinder für medizinisch erbrachte Leistungen nichts bezahlen müssen 🤔
10 Antworten
Hi,
also die 10€ sind die normalen Gebühren, die jeder zahlen muss - auch Kinder.
Das ist die übliche Zuzahlung bei gesetzlichen Krankenkassen. Egal ob Kind, Mittvierziger oder Methusalem.
Achtung: es geht dabei nur um Fahrtkosten, da gibts eben eine Ausnahme. Guck mal hier:
>>Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten, die auch von nicht volljährigen Versicherten zu entrichten ist.<<
Nebenbei.. ja, die sind manchmal echt lahm.. ich hatte 3.10.16 einen Autounfall und kriegte dann Ende 9/2017 einen unfreundlichen Brief, ich hätte immer noch nicht.. Androhung Mahnverfahren (fast übersehbar: eventuell könne es auch zu Verzögerungen bei ihrer Abrechnung gekommen sein).
Ehrlich gesagt war ich sauer und hab sie angerufen, sie sollen doch nicht gleich so unverschämt schreiben, wenn sie definitiv den Zeitverzug zu verantworten haben. (weil geh mal davon aus, natürlich zahlt man sofort und gerne.. nur braucht man dafür ja auch erstmal eine Rechnung) (womit sie allerdings sehr schnell waren: Formular Regressforderung gegen UNfallgegner. Das kam nach 3 Tagen, als ich noch im KH lag)
Die Krankenkasse zahlt die gesamten Kosten bis auf 10 Euro Zuzahlung je einfache Fahrt. Auch Kinder haben diese Zuzahlung zu leisten. § 60 SGB V
Ja - auch für Kinder und Jugendliche wird die Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, bzw. maximal 10 € pro Fahrt, fällig (über die Familienversicherung der Eltern).
Hallo Blackmamba77,
ja das ist richtig, dass auch für dein Kind die Zuzahlung fällig wird. Die Zuzahlung ist unabhängig vom Alter.
Die Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Fahrkosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
Ich hoffe deinem Sohn geht es wieder gut :)
Übrigens: Die Barmenia hat viele Produkte, die den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen können. Vielleicht hast du ja Interesse mal vorbei zu schauen:
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Viele Grüße
Daniela vom Barmenia-Team