Darf man gegen die Beitragsberechnung der Krankenkasse Klage einreichen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn gegen den Beitragsbescheid, auch im Falle einer Zurückweisung des Widerspruches kann nur gegen den Bescheid geklagt werden, der Widerspruh hat bei der KK = ist öffentlich rechtliche Instanz keine aufschiebende Wirkung. Also sofort zum Sozialgericht/ Amtsgericht und Klage zu Protokoll geben. Denn bei Nichtzahlung, weil nicht von der KK einziehbar, droht nach 4 Wochen/ 1 Monat Versicherungschutzverlust.

germania61 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 17:32

... nicht so prickelnd, ein Versicherungsschutzverlust. Könnte/Müsste man da dann die Krankenkasse wechseln? Und wenn ja, nimmt einen dann die neue (gesetzliche) Krankenkasse auf, obwohl bei der "alten" noch Verbindlichkeiten bestehen?

germania61 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 18:36
@germania61

Ich ziehe die Frage/n zurück.

Wenn die Kalkulation wirklich nicht ersichtlich ist, dann lohnt sich auf jeden Fall eine Klage. Ein Anwalt für Sozial-/Gesundheitsrecht kann dir da weiterhelfen.

germania61 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 17:28

Danke für den Tipp.

Hallo,

wenn man den ablehnenden Bescheid des Widerspruchsausschusses (ehrenamtliche gewählte Vertreter der Mitglieder)der Krankenkasse vorliegen hat, kann man innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einlegen.

Um welche Beiträge geht es denn? Beiträge für einen Selbständigen?

Sinnvoll ist es, sich vorher genau zu informieren (z.B. spezielles Forum, andere Krankenkasse etc.).

Gruß

RHW

germania61 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 17:30

Ja, es geht um Beiträge für einen Selbstständigen; die bisherige Beitragseinstufung war nur vorläufig, jetzt liegt das "Endergebnis" vor ...

RHWWW  05.10.2010, 19:39
@RHWWW

vielleicht hilfreich (insbes. § 7): gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07+EinheitlicheGrunds%c3%a4tze++Beitragszahler12521.

Pluszeichen bitte durch Unterstrich ersetzen.

  • Mit einer Ablehnung durch den Widerspruchsauschuss einer Krankenkasse ist der Fall seitens der Kasse abschliessend entschieden, d.h. du kannst nun mit diesem Bescheidd in der Hand beim Gericht Klage einreichen.

  • Du kannst Klage gegen die Krankenkasse bei Sozialgericht einreichen.

germania61 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 17:33

Mich wundert die ganze Zeit, dass nur der Sachbearbeiter unterschrieben hat - sind nicht zwei Unterschriften nötig?

germania61 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 18:36
@germania61

Diese Frage/n ziehe ich zurück.

beim nächsten Verwaltungsgericht oder Sozialgericht

germania61 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 17:34

danke für die Antwort.