Darf man gegen die Beitragsberechnung der Krankenkasse Klage einreichen?
Hallo zusammen, habe einen Beitragsbescheid meiner Krankenkasse erhalten, nach der ich Beiträge nachzahlen soll. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da die für die Beitragsberechnung zugrunde liegenden Beträge nicht mit den Beträgen der Krankenkasse übereinstimmen. Wie die Krankenkasse auf diese (erhöhten) Einnahmen kommt, ist (derzeit) nicht nachvollziehbar. Nun meine Frage: Sollte die Krankenkasse tatsächlich auf die Nachzahlung bestehen und der Widerspruch zurückgewiesen werden, könnte ich dann gegen diese Entscheidung klagen und wenn ja, wo? Habt vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
6 Antworten
Wenn gegen den Beitragsbescheid, auch im Falle einer Zurückweisung des Widerspruches kann nur gegen den Bescheid geklagt werden, der Widerspruh hat bei der KK = ist öffentlich rechtliche Instanz keine aufschiebende Wirkung. Also sofort zum Sozialgericht/ Amtsgericht und Klage zu Protokoll geben. Denn bei Nichtzahlung, weil nicht von der KK einziehbar, droht nach 4 Wochen/ 1 Monat Versicherungschutzverlust.
Ich ziehe die Frage/n zurück.
Wenn die Kalkulation wirklich nicht ersichtlich ist, dann lohnt sich auf jeden Fall eine Klage. Ein Anwalt für Sozial-/Gesundheitsrecht kann dir da weiterhelfen.
Danke für den Tipp.
Hallo,
wenn man den ablehnenden Bescheid des Widerspruchsausschusses (ehrenamtliche gewählte Vertreter der Mitglieder)der Krankenkasse vorliegen hat, kann man innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einlegen.
Um welche Beiträge geht es denn? Beiträge für einen Selbständigen?
Sinnvoll ist es, sich vorher genau zu informieren (z.B. spezielles Forum, andere Krankenkasse etc.).
Gruß
RHW
Ja, es geht um Beiträge für einen Selbstständigen; die bisherige Beitragseinstufung war nur vorläufig, jetzt liegt das "Endergebnis" vor ...
vielleicht hilfreich (insbes. § 7): gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07+EinheitlicheGrunds%c3%a4tze++Beitragszahler12521.
Pluszeichen bitte durch Unterstrich ersetzen.
Mit einer Ablehnung durch den Widerspruchsauschuss einer Krankenkasse ist der Fall seitens der Kasse abschliessend entschieden, d.h. du kannst nun mit diesem Bescheidd in der Hand beim Gericht Klage einreichen.
Du kannst Klage gegen die Krankenkasse bei Sozialgericht einreichen.
Mich wundert die ganze Zeit, dass nur der Sachbearbeiter unterschrieben hat - sind nicht zwei Unterschriften nötig?
Diese Frage/n ziehe ich zurück.
beim nächsten Verwaltungsgericht oder Sozialgericht
danke für die Antwort.
... nicht so prickelnd, ein Versicherungsschutzverlust. Könnte/Müsste man da dann die Krankenkasse wechseln? Und wenn ja, nimmt einen dann die neue (gesetzliche) Krankenkasse auf, obwohl bei der "alten" noch Verbindlichkeiten bestehen?