Widerspruch Versorgungsamt wegen GdB Höhe
Hallo
heute kam der Bescheid vom Versorgungsamt das ich eine Behinderung von 40 habe, ist schon mal mehr als ich Erwartet habe, liegt wohl daran das der VDK beteiligt war.
Habe aber jetzt festgestellt das nicht alles berücksichtigt wurde und ich überlege Einspruch einzulegen.
Nicht berücksicht:
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Hämochromatose (Erbkrankheit, ein Gendefekt und dadurch muß ich mehrmals im Jahr Aderlass machen damit das Eisen was zuviel ist sich nicht in den Organen abspeichert wird insbesondere in der Leber wegen Krebsgefahr.
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Arthrose im linken Hüftgelenk was über kurz oder lang zu meinem zweiten neuen Hüftgelenk führen wird.
Meint Ihr ich soll auf alle Fälle Widerspruch einlegen ?
Gruß Rolf
7 Antworten
Beide Erkrankungen führen nicht mehr zur Erhöhung des GdB. Es führt ja nicht zu Einschränkungen. Es gab auch große Abstriche beim GdB, da hat sich sehr viel geändert.
Die Frage ist ja nicht, was du alles für Krankheiten hast, sondern welche Einschränkungen die im Allta bedeuten. Der GdB wird aufgrund von Einschränkungen vergeben. Wenn durch die genannten Krankheiten keine zusätzlichen Einschränkungen entstehen, lohnt sich ein Widerspruch nicht. Es reicht dazu nicht das es 4 Termine im Jahr für einen Aderlass gibt und ein drohendes künstliches Hüftgelenk ist auch keine Einschränkung.
Das weiß ich und habe mich mal schlau gemacht. Es gibt einige Urteile wo die Einzel GdB wie folgt anzurechnen sind:
- Hämochromatose 10 v.H.
- beidseitiger Leistenbruch 20 v.H.
- Restless Legs Syndrom 10 v.H.
Werde auf Grundlage dieser Angaben mal Einspruch einlegen und mir noch einen Bericht beim Neurologen holen da neben dem Restless es nervlische Probleme mit meinem Sehnerv gibt.
Hoffe dann wenigsten auf 50 zu kommen, mal schauen was der VDK darüber sagt.
Einen Versuch ist es wert.
Kannst ja da lesen:
http://www.haemochromatose-forum.de/forum/magic_viewtopic.php?f=3&t=1295
Ich hatte für Halbblindheit und Arthrose (Schmerzen) einen GdB von 40, nach Einsatz eines TEP habe ich genausoviel.
Ja auf jeden Fall solltest du Widerspruch einlegen ,kann nur mehr werden.
Wenn Dir der VdK bei der (ersten) Antragstellung geholfen hat, warum fragst Du dort nicht mal nach, welche Aussichten auf Erfolg ein Widerspruch bringt?
Tja könnte ich machen, nur die Sachbearbeiterin die mir geholfen hat, hat genauswenig Ahnung wie ich.
Die hat Einfach den Antrag ausgefüllt und dann abgeschickt, das wars. Möchte nicht unnötig was machen weil ich später ja noch einen Verschlimmerungsantrag stellen muss nach einer Bandscheiben OP. Da dies aber noch länger dauert bis es soweit ist wollte ich gegebenfalls die Frist nicht versäumen.
Muß sowieso erst Widerspruch gegen REHA Ablehnung machen weil die einfach ein Standartschreiben als Ablehnung geschickt haben und der Bescheid vom GdB da gerade recht kommt.