Sozialversicherung bei Honorartätigkeit?
Ich arbeite momentan als Minijobber will aber als Honorarkraft anfangen als Schulbegleiter. Wie läuft das dann mit der Sozialversicherung und der Krankenversicherung ab? Außerdem streb ich ein Teilzeit Studium an.
3 Antworten
Honorarkräfte arbeiten in der Regel als Selbstständige. Ob es auf eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit mit der Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes hinausläuft, hängt dabei von der konkreten Tätigkeit und deren Einordnung ab.
In der Regel muss man sich da aber auf jeden Fall selbst krankenversichern (Ausnahme: geringe Einnahmen, wodurch man in der Familienversicherung über Eltern oder Ehepartner bleiben kann). Auch musst du Rentenversicherungsbeiträge abführen und natürlich deine Einnahmen versteuern.
Aufpassen sollte man aber, dass man bei solchen Stellen "auf Honorarbasis" nicht in eine Scheinselbstständigkeit rutscht. Die beste und sicherste Variante, um das zu verhindern bzw. nicht diesen Anschein zu erwecken, ist es, wenn man mehrere Auftraggeber hat.
Soweit ich es im Bekanntenkreis mitbekomme, gibt es gerade solche Stellen als Schulbegleiter aber auch durchaus als klassische, sozialversicherungsflichtige Festanstellungen. Wenn du also in diesem Bereich tätig werden möchtest, schau doch mal, ob du da nicht auch sowas findest. Macht dir dein Leben auf jeden Fall wesentlich leichter und sicherer ;).
gibt es gerade solche Stellen als Schulbegleiter aber auch durchaus als klassische, sozialversicherungsflichtige Festanstellungen.
Das meiden die Sozialverbände aber nach Möglichkeit, weil Honorarkräfte für sie billiger sind. :P
Bitte rufe bei den Hotlines von Finanzamt und Sozialversicherungen an. Sie werden Dich umfangreicher und kompetenter beraten, als das hier möglich wäre.
was kommt denn bei einem teilzeitstudium am ende ? teilzeit bachelor ?