wie ist das bei Erstbescheinigung und folgeschein bei Krankschreibung und arztwechsel?
Und zwar war am 24.11. mein letzter Arbeitstag. Ab 24.11. hat mich dann meine Hausärztin bis 08.12. wegen Psyche krank geschrieben, weil ich am 07.12. einen Termin beim Psychater hatte. Sie meinte er kann mich dann weiter krank schreiben, da muss ich nicht immer zu ihr kommen. Mir geht es darum, ich bekomme ja volles Krankengeld, da ich noch während meines Arbeitsverhältnisses krank geschrieben wurde. Der Psychater wollte mir eine neue Erstbescheinigung ausstellen, ich bestand aber darauf das er mir eine folgebescheinigung ausstellt, weil ich angst hatte, das mir dann das Krankengeld flöten geht, weil die hausärztin ja sagte er kann mich weiter krank schreiben. war das jetzt richtig von mir oder hätte der psychater mir auch eine erstbescheinigung ausstellen können ohne das mir das Krankengeld flöten gegangen wäre. Ich hatte angst weil mir vom Arbeitsamt eine sperre droht und ich dann trotz krank kein Geld vom amt bekommen hätte
4 Antworten
du bekommst erst mal sechs Wochen Lohnfortzahlung u. danach Krankengeld.
bist du wegen derselben Krankheit weiterhin krank geschrieben , gibt es eine Folge Bescheinigung, ansonsten wieder eine Erstbescheinigung!
Erstbescheinigung wäre auch gegangen. Bin selbst seit ende Juni wegen neurologischer Erkrankung krank geschrieben und mittlerweile daher längst im Krankengeld.
Ich hatte auch schon durch Arztwechsel (eben z.B. vom HA zum Facharzt) 2 Erstbescheinigungen, weil teilweise die Computersysteme es gar nicht anders erlauben.
Aber ab dem Krankengeldbezug benötigst du ja dann eh nicht mehr den "Pinken"/"gelben" Schein, sondern nur noch die Auszahlungsscheine.
Du bist ja warscheinlich noch in der Lohnfortzahlung. Die Krankenkasse sortiert das schon auseinander und sieht ja, dass es eine fortlaufende Krankschreibung ist.
Wenn du noch in der Lohnfortzahlung bist, dann siehst und hörst du ja auch nix von der Krankenkasse.
In der Lohnfortzahlung zahlt dein Arbeitgeber dir für 6 Wochen dein ganz normales Gehalt (Gesetz dem Fall, dass zum Zeitpunkt der 1. AU das Arbeitsverhältnis schon für min. 4 Wochen bestanden hat...hiervon gehe ich jetzt aus).
Erst nach Ablauf der 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das ist dann auch deutlich weniger als der normale Lohn. Hierfür gibt es dann Auszahlungsscheine (nach Auskunft meiner Krankenkasse gibt es die wohl ab dem neuen Jahr dann auch direkt beim Arzt), bisher wurden sie einem zugeschickt, wenn absehbar war, dass man ins Krankengeld fallen würde.
nein mein Arbeitgeber zahlt nur für den 24.11. dem letzten Arbeitstag. ab 25.11. zahlt eigentlich die krankenkasse. das ist telefonisch ja schon geklärt, nur seh ich bis jetzt noch kein Geld.
Du bekommst bei JEDEM Arzt eine Erstbescheinigung. Nur wenn du vom SELBEN Arzt weiter krank geschrieben wirst ist es eine Folgebescheinigung.
Auswirkungen aufs krankengeld hat aber beides nicht solang du durchgehend krankgeschrieben bist. Egal von wem und mit welcher Bescheinigung.
um Missverständnisse vorzubeugen, ich bin ab 25.11. arbeitslos, der 24.11. war mein letzter Arbeitstag, ab da wurde ich krank geschrieben. deswegen muss mir für den 24.11. der Arbeitgeber zahlen und ab 25.11. die krankenkasse., das ist telefonisch ja schon geklärt wurden, habe auch meinen letzten lohnschein vom Oktober hingeschickt und die Kündigung. der erste Krankenschein ging bis 08.12. deswegen denk ich müsste für den Zeitraum längst das Geld da sein oder nicht ?
danke ja ich bin noch in der Lohnfortzahlung.. naja ich hab nur bisschen bedenken weil wie gesagt mein erster Krankenschein bis 08.12. ging und ich bis jetzt noch nix von der krankenkasse hörte bzw. Geld gesehen habe.