Wie kann ich falsche unterstellung schizophrenie aus der Polizei system löschen lassen?
Ich habe ein Problem
als ich 19 War wollte ich hatte ich lediglich mit augen alle mädels in der schule angeschaut weil es mich sexuell aufgerregt hatte,
und dann wollte ich unbedingt die schule wechseln habe gesagt wenn ich die schule nicht wechseln darf wird ihr sehen an meine lehrerin, danach paar monaten später habe ich bemerkt das ich von Zivil beamten observiert werde, davor habe ich im internet recherchiert wie eine observation funktioniert wie man es tarnt,
usw und als die Zivile beamte observation nachgelassen haben aber immer wieder von vorne angefangen hat war ich bei der Polizei dienstelle und habe gefraht warum ich observiert wurde danach wurde ich auf dem Polizei system als paranoide schizophrenie angestempelt,
als ich mein Führerschein machen wollte gab es Problem mit der Führerscheinstelle den die Polizei hatte mich als schizophrenie abgestempelt und mich an die Führerscheinstelle gemeldet, musste ein Medizinisches gutachten machen danach durfte ich mein Führerschein machen,
Es geht mir auf den Sack das es im Polizei system als schizophrenie steht das will ich ausbügeln stellt euch vor ich werde Polizeigewalt Opfer und im Polizei system steht paranoide schizophrenie dann glaubt der richter nur an die Polizei und die Polizei unterstellt dann es habe kein Gewalt gegeben dann bin ich machtlos , deswegen und für mein recht will ich das schizophrenie stempel aus der Polizei system löschen lassen , nur weil ich im Jahr 2012 mal gefragt habe warum ich observiert wurde damals das rechtfertigt nicht das ich im Polizei system lebenslang als der schizophrenie kranke abgestempelt werde, was kann ich dagegen machen ???
genügt das führerschein gutachten dort steht auch das ich keine schiziphrenie habe
6 Antworten
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Beantrage einfach die Löschung. Du bekommst dann schon eine Antwort. Spätestens nach 10 Jahren kannst Du die Löschung verlangen. Aber weniger wegen der "Schizophrenie", sondern wegen der vermuteten Straftaten.
Ich kann gar nicht erkennen, dass eine Bedrohung von Dir ausgegangen ist, deshalb vermute ich mal, dass Du nicht von der Polizei observiert wurdest.
Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die anhängig gewesen, falls nicht, vermute ich mal, dass Du nicht von der Polizei observiert wurdest.
Du kannst beantragen, dass Deine Daten bei der Polizei gelöscht werden.
Schreibe dazu, dass die Daten nicht benötigt werden und verlange eine Bestätigung. Du kontrollierst das in nächsten Jahr erneut mit einer Anfrage, welche Daten vorhanden sind.
Medizinische Dinge besprichst Du mit Deinem Arzt. Dazu mußt Du niemand etwas mitteilen. Jederzeit solltest Du wissen, ob ein Unterbringsverfahren in der Psychiatrie geplant ist, das weist Du, wenn das Gesundheitsamt einen Gutachter einschaltet und zum Gericht schreibt.
Geht keine Gefahr von Dir aus passiert das aber selten, man wird Dich einfach mal unkompiziert ansprechen.
11.5 Die sofortige Unterbringung gemäß § 17 PsychKG darf nur von der örtlichen Ordnungsbehörde vorgenommen werden. Auch OBG und PolG NW enthalten keine Ermächtigung bzw. Befugnis für die Polizei, anstelle der Ordnungsbehörde deren Aufgabe wahrzunehmen. '
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2128&bes_id=386&val=386&ver=7&sg=&aufgehoben=J&menu=1
Denke darüber nach, versuche realistisch Deine Situation einzuschätzen.
Ich habe ein Problem
Das dürfte wohl unbestreitbar sein.
und dann wollte ich unbedingt die schule wechseln habe gesagt wenn ich die schule nicht wechseln darf wird ihr sehen an meine lehrerin
Sehr clever. Und natürlich genau das, was man als verantwortungsvoller Heranwachsender so tut, wenn man etwas erbitten will.
danach paar monaten später habe ich bemerkt das ich von Zivil beamten observiert werde,
Aha.
danach wurde ich auf dem Polizei system als paranoide schizophrenie angestempelt
Das ist in Anbetracht der Sachlage auch nicht verwunderlich.
musste ein Medizinisches gutachten machen danach durfte ich mein Führerschein machen,
Dann wird das Gutachten ja zu deinen Gunsten ausgefallen sein.
Es geht mir auf den Sack das es im Polizei system als schizophrenie steht
Eintragungen werden nur im Rahmen ihrer Aufbewahrungsfristen gespeichert, oder wenn dies zur Gefahrenabwehr als erforderlich erscheint. Insofern ist es in Anbetracht deiner jugendlichen Drohungen durchaus denkbar, dass diese Eintragungen nicht routinemäßig gelöscht wurden. Du kannst diesbezüglich den Klageweg beschreiten, Siehe dazu u.a.
https://www.prigge-recht.de/antrag-auf-datenloeschung-bei-der-polizei/
Wenn es mal einen Vorgang/eine Meldung o.ä. gab zu Dir und Deinem Verhalten in einem Krankheitszusammenhang kann es durchaus sein, dass dies hinterlegt ist, wenn Du seinerzeit Dich selber oder aber andere (z.B. Polizeibeamte) gefährdet hast. Dann spielt aber nicht die Erkrankung eine Rolle dabei sondern Dein Verhalten, denn mit diesen Informationen im Hinterkopf können sich die Beamten z.B. besser schützen.
Ein Eintrag in polizeiliche Auskunftssysteme erfasste niemals die einzelne Diagnose, es gab mal als Beispiel früher den Hinweis "Ansteckungsgefahr", das konnte aber alles sein wie Krätze, HIV, Hepatitis usw.
Ist heute nicht mehr zulässig, sowas zu speichern, zumal Polizeibeamte nunmal keine "diagnoseberechtigten" Mediziner sind.
Die Frage lautet also, woher deine Erkenntnis stammt dass die Polizei sowas über Dich speicherte und auch weitergab. Ich halte das für annähernd ausgeschlossen.