wie lange wird die haushalshilfe rückwirkend übernommen?

2 Antworten

Hallo,

die Verjährung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse beträgt grds. 4 volle Kalenderjahre.

Beim Thema Haushaltshilfe sind aber viele Krankenkassen sehr streng, wenn die Haushaltshilfe nicht durch einen Pflegedienst erbracht wurde. Laut § 38 SGB V wird nur im Ausnahmefall eine Erstattung der Kosten für eine Privatperson/Angehörigen vorgenommen. Ich bin daher skeptisch, ob es eine Erstattung geben wird.

Gruß

RHW

paula2014 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 20:55

Danke erstmal für die antwort. Wissen sie zufällig auch wie viel wochen man die haushalshilfe Beantragen kann?

RHWWW  13.11.2014, 21:07
@paula2014

Bei einer stationären Behandlung gibt es keine Begrenzung. Bei ambulanter Behandlung ist nur die Satzung der betreffenden Krankenkasse (der erkrankten Person) maßgebend.

paula2014 
Beitragsersteller
 14.11.2014, 12:33
@RHWWW

Ok. Vielen dank! Werde mmein antrag am Montag ab geben. Mal sehen was dabei rauskommt.

Griesuh  14.11.2014, 13:53
@RHWWW

Bei vorhandener Satzungsleistung können die Kassen frei entscheiden, wie lange sie die Kosten dafür tragen werden. Bei den meisten Kassen beträgt die Dauer 4-6 Wochen pro Kalenderjahr. Bei einigen Kassen 4 Wochen pro Jahr und Krankheitstfall.

Aber bei allen Kassen steht die premisse im Raum:

Es müssen minderjährige Kinder mit im Haushalt wohnen.

Ist die Person, die überwiegend , die hauswirtschaftliche Versorgung erbrachte in klinischer, stationärer Versorgung, so kann die Kasse die Kosten übernehem. Setzt aber voraus, dass der Lebenspartner einen großteil der Hauswirtschaft zu erbringen hat. Also Frau im KH, der Mann hat 2 linke Hände, Kasse sagt trotzdem Nein, keine Kostenübernahme, der Ehemann kann die HW erbringen. Minderjährige Kinder im Haushalt: es erfolgt eine Stundenweise Bewilligung der HW, aber keine volle übernahme.

paula2014 
Beitragsersteller
 14.11.2014, 14:23
@Griesuh

Ok. Und wissen sie ob die kk das drei jahre zurück erstatet?

RHWWW  15.11.2014, 19:19
@paula2014

Es gibt nach § 38 SGB V zwei verschiedene Konstellationen:

  • die haushaltsführende Person wird stationär behandelt und es lebt ein Kind unter 12 im Haushalt: die Krankenkasse hat die notwendigen Kosten für eine Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst ohne zeitliche Begrenzung zu übernehmen. Wenn eine Privatperson die Haushaltsführung übernimmt, liegt es im Ermessen der Kasse, ob und wie lange und in welcher Höhe die Krankenkasse Kosten erstattet.

  • in allen anderen Fällen (ambulante Behandlung, ältere Kinder oder keine Kinder) ist die Satzung der betreffenden Krankenkasse entscheidend. Es kann da praktisch 131 unterschiedliche Regelungen geben. Alphabetische Liste aller Krankenkassen ("großzügige" Krankenkasse haben meist auch ihre Satzung auf der Internetseite veröffentlicht):

.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/alle_gesetzlichen_krankenkassen/alle_gesetzlichen_krankenkassen.jsp

Bei Schwangerschaft und Entbindung gelten teilweise besondere Regelungen.

paula2014 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 19:27
@RHWWW

Danke. Wie gesaht werde den antrag am montag abgeben. Aber warten ist nicht so meine Stärke. Hab ja bei der kk schon angerufen die eine Dame sagte ja. Die davor aber soe wüsste es nicht. Hmm

Die Haushaltshilfe nach dem § 38 SGB V ist eine freiwillige Satzungsleistung der Kasse. Hat die Kasse dies nicht explizid in ihrer Satzung stehen, übernimmt sie keine Kosten.

Hat die Kasse dies in der Satzung stehen, gibt es ein sehr strenge Voraussetzungen dafür. Eine der wichtigsten ist die: es müssen noch minderjährige Kinder mit im Haushalt wohnen. Und an dieser Einschränkung scheitern die meisten dieser Anträge. Eine weitere Einschränkung ist die, dass die Dauer der Leistungsübernahme begrenzt ist.

Besteht eine Pflegestufe, so kann vom Pflegegeld auf Kombileistung umgestellt werden und ein selbst ausgesuchter ambul. Pflegedienst kann dann die Hauswirtschaft erbringen und mit der Kasse abrechnen.

paula2014 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 15:00

Hallo ein kind unter 12 lebt bei mir im haushalt. Wissen sie den auf wie viel wochen das begrenzt ist?