Wie lege ich Einspruch beim Polizeiarzt ein, Bewerbungsverfahren, polizei ärztliche Untersuchung?
Mache ich das am Besten mit meinem Hausarzt zusammen oder was könnt ihr empfehlen?
3 Antworten
Du legst erstmal mit diesem einen Satz Widerspruch ein! Ganz formlos.
"Hiermit lege ich gegen den Bescheid .... Widerspruch ein ... Detail folgen ....'
Das reicht, um die Frist zu wahren.
Dann kannst du in Ruhe mit deinen Ärzten und/oder Anwälten besprechen, wie ihr das formuliert.
Gruß S.
Wegen Untauglichkeit, ja. Und das ist kein Bescheid?
Einen offiziellen Widerspruch kann man nur einlegen, wenn eine Rechtsmittelbelehrung darunter steht...
Puh ....
Erst Widerspruch, dann Klage
Haben Sie eine Absage bekommen, haben Sie die Möglichkeit, der Entscheidung zu widersprechen. Tatsächlich müssen Sie sogar nach dem Polizei Einstellungstest Widerspruch einlegen, wenn Sie die Ablehnung nicht hinnehmen wollen. Denn eine Klage ist erst dann möglich, wenn Sie das Widerspruchsverfahren durchlaufen haben und dabei nicht erfolgreich waren. Dieser Ablauf ergibt sich aus § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und aus § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung.
Bedeutet meine Rede: Ein Widerspruch ist der erste Schritt. Form- aber nicht fristlos.
Und nur wenn der Widerspruch - Begründungen dürfen durchaus zeitnah nachgereicht werden - nichts gebracht hat, kann man gegen die Ablehnung klagen.
Steht auch so drauf.
Das stand bei meinem Sohn leider nicht drauf... er will sich vielleicht im nächsten Jahr nochmal bewerben und dann gleich mit einem Schreiben vom Prof. der ihn behandelt hat
Gegen das Ergebnis einer (amts-)ärztlichen Untersuchung kannst du nicht wirksam Widerspruch einlegen. Du kannst höchstens einen Gutachter damit beauftragen, das deiner Meinung nach nicht korrekte Untersuchungsergebis zu widerlegen. Aber Vorsicht, die Kosten trägst du selbst und es ist außerdem nicht ganz unwahrscheinlich, dass der Gutachter zur gleichen Auffassung gelangt, wie der Polizeiarzt.
Das ist natürlich der "Königsweg". Die Klage dürfte allerdings ziemlich teuer sein, zumal neben den Anwaltskosten auch hier ggf. ein Gutachten erforderlich ist.
Dass man keinen Widerspruch einlegen kann, stimmt aber nunmal nicht.
Zwischen Widerspruch und Klage ist ja wohl ein klitzekleiner Unterschied. Außerdem kann man natürlich Widerspruch gegen alles Mögliche einlegen, deshalb schrieb ich ja auch "wirksam".
Gegen das Ergebnis einer (amts-)ärztlichen Untersuchung kannst du nicht wirksam Widerspruch einlegen
Das ist aber nunmal Unsinn.
Er ist insofern höchst wirksam, weil er Zeit verschafft und Voraussetzung für eine spätere Klage ist!
Mein Sohn wurde auch wegen einer Operation, die 2006 stattgefunden hat abgelehnt (er wollte zur Justiz).... einen Einspruch wollten wir auch einlegen, aber uns wurde mitgeteilt, das dies nicht möglich ist, da es ja "nur" ein normales Bewerbungsverfahren sei und man da ungeeignete Kandidaten ablehnen könne, wie bei jeder anderen Bewerbung auch.
Da gibt es keinen Bescheid gegen den man Widerspruch einlegen kann.... nur eine Absage auf die Bewerbung