Wie lege ich Einspruch beim Polizeiarzt ein, Bewerbungsverfahren, polizei ärztliche Untersuchung?

3 Antworten

Du legst erstmal mit diesem einen Satz Widerspruch ein! Ganz formlos.

"Hiermit lege ich gegen den Bescheid .... Widerspruch ein ... Detail folgen ....'

Das reicht, um die Frist zu wahren.

Dann kannst du in Ruhe mit deinen Ärzten und/oder Anwälten besprechen, wie ihr das formuliert.

Gruß S.

Morticia20  31.05.2022, 13:01

Da gibt es keinen Bescheid gegen den man Widerspruch einlegen kann.... nur eine Absage auf die Bewerbung

Sirius66  31.05.2022, 13:09
@Morticia20

Wegen Untauglichkeit, ja. Und das ist kein Bescheid?

Morticia20  31.05.2022, 13:10
@Sirius66

Einen offiziellen Widerspruch kann man nur einlegen, wenn eine Rechtsmittelbelehrung darunter steht...

Sirius66  31.05.2022, 13:53
@Morticia20
Erst Widerspruch, dann Klage
Haben Sie eine Absage bekommen, haben Sie die Möglichkeit, der Entscheidung zu widersprechen. Tatsächlich müssen Sie sogar nach dem Polizei Einstellungstest Widerspruch einlegen, wenn Sie die Ablehnung nicht hinnehmen wollen. Denn eine Klage ist erst dann möglich, wenn Sie das Widerspruchsverfahren durchlaufen haben und dabei nicht erfolgreich waren. Dieser Ablauf ergibt sich aus § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und aus § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung.

Bedeutet meine Rede: Ein Widerspruch ist der erste Schritt. Form- aber nicht fristlos.

Und nur wenn der Widerspruch - Begründungen dürfen durchaus zeitnah nachgereicht werden - nichts gebracht hat, kann man gegen die Ablehnung klagen.

Steht auch so drauf.

Morticia20  31.05.2022, 14:41
@Sirius66

Das stand bei meinem Sohn leider nicht drauf... er will sich vielleicht im nächsten Jahr nochmal bewerben und dann gleich mit einem Schreiben vom Prof. der ihn behandelt hat

Gegen das Ergebnis einer (amts-)ärztlichen Untersuchung kannst du nicht wirksam Widerspruch einlegen. Du kannst höchstens einen Gutachter damit beauftragen, das deiner Meinung nach nicht korrekte Untersuchungsergebis zu widerlegen. Aber Vorsicht, die Kosten trägst du selbst und es ist außerdem nicht ganz unwahrscheinlich, dass der Gutachter zur gleichen Auffassung gelangt, wie der Polizeiarzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NMFC2010  31.05.2022, 14:54
@Sirius66

Das ist natürlich der "Königsweg". Die Klage dürfte allerdings ziemlich teuer sein, zumal neben den Anwaltskosten auch hier ggf. ein Gutachten erforderlich ist.

Sirius66  31.05.2022, 15:15
@NMFC2010

Dass man keinen Widerspruch einlegen kann, stimmt aber nunmal nicht.

NMFC2010  31.05.2022, 15:23
@Sirius66

Zwischen Widerspruch und Klage ist ja wohl ein klitzekleiner Unterschied. Außerdem kann man natürlich Widerspruch gegen alles Mögliche einlegen, deshalb schrieb ich ja auch "wirksam".

Sirius66  31.05.2022, 15:29
@NMFC2010
Gegen das Ergebnis einer (amts-)ärztlichen Untersuchung kannst du nicht wirksam Widerspruch einlegen

Das ist aber nunmal Unsinn.

Er ist insofern höchst wirksam, weil er Zeit verschafft und Voraussetzung für eine spätere Klage ist!

Mein Sohn wurde auch wegen einer Operation, die 2006 stattgefunden hat abgelehnt (er wollte zur Justiz).... einen Einspruch wollten wir auch einlegen, aber uns wurde mitgeteilt, das dies nicht möglich ist, da es ja "nur" ein normales Bewerbungsverfahren sei und man da ungeeignete Kandidaten ablehnen könne, wie bei jeder anderen Bewerbung auch.