Wiederholungsgutachten?
Da hat wohl was nicht geklappt. Es geht darum, ob ein Wiederholungsgutachten stattfinden darf, wenn im letzten Jahr im Oktober nach altem Gesetz Pflegestufe 2 bewilligt wurde und empfohlen wurde, nach einem Jahr zu wiederholen, sich der Gesundheitszustand aber nicht geändert hat.
2 Antworten
Und ja, es ist rechtens, dass die Pflegekasse ein Wiederholungsgutachten in Auftrag gibt.
Wenn sich an seinem Zustand keine deutlichen Verbesserungen ergeben haben, warum sollte er dann runter gestuft werden?
Nach dem neuen Begutachtungsrichtlininen kann es sogar geschehen, dass er einen Pflegegrad höher kommt.
Irgendwas hat nicht geklappt.
Es geht darum: mein Sohn hat letztes Jahr Pflegestufe 2 erhalten mit der Empfehlung nach 1 Jahr erneut zu begutachten. An seinem Zustand hat sich aber nichts geändert. Die Pkv will nun trotzdem begutachten. Kann er da runter gestuft werden, weil nun nach neuem Recht begutachtet wird?