Wieso zahlt die private Krankenversicherung keine Belegarztrechnungen?

5 Antworten

Bitte um welche Versicherung handelt es sich denn? Lies mal in Deiner Versicherungspolice nach die Antworten kommen mir hier alle sehr spanisch vor. Demnach dürften ja auch die Rechnungen von Stations- und Assistenzärzten ausgeklammert sein. Falls Du selbst nicht bei der Versicherung anrufen willst, dann wende Dich an die Agentur, die Dir diese Police verkauft hat.

summer18 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 19:03

Ich bin bei der Debeka zusatz-versichert. Ich habe dort bereits angerufen die meinten nur ein Chefarzt darf private Rechnungen für zusatz versicherte ausstellen und diese Ärzte sind im KH nicht angestellt da sie eine eigene Praxis haben...also laut Versicherung hätten die Ärzte das über die AOK abrechnen müssen.. da erreiche ich sber erst Montag wieder jemanden

Messkreisfehler  01.08.2014, 19:04
@summer18

Du verstehst es nicht, oder?

Deine normale Behandlung wird ja auch von der Krankenkasse bezahlt. DU bezahlst lediglich den Aufpreis für deine 2 Bett Unterbringung und die Chefarztbehandlung. Weil DIESE SONDERLEISTUNG bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht...

summer18 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 19:14
@Messkreisfehler

Eben nicht die Debeka will gar nichts übernehmen...die OP nicht..die Laboruntersuchungen nicht..gar nichts...und die AOK auch nicht...ich habe einen Berg Rechnungen zuhause und von beiden einen Brief das sie keine Kosten übernehmen

Messkreisfehler  01.08.2014, 19:19
@summer18

Wenns medizinisch Notwendig war und im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen ist, dann muss die gesetzliche das auch zahlen.

Das kann dir hier aber niemand beantworten, weil Du nicht geschrieben hast wegen was du im Krankenhaus warst.

oppenriederhaus  01.08.2014, 19:19
@Messkreisfehler

Nein!!! Ich habe 2 x entbunden und wurde 2 x operiert. Alle 4 Krankenhausaufenthalte bzw. Behandlungen wurden durch Belegärzte durchgeführt (eigene Praxis) und es wurde ohne Beanstandung alles bezahlt. Ich habe meine Rechnungen zunächst bei der gesetzlichen eingereicht, die haben Ihren Anteil abgezogen und der Rest wurde von der Zusatzversicherung übernommen.

Messkreisfehler  01.08.2014, 19:23
@oppenriederhaus

Ach und Du kennst jetzt den genauen Versicherungsvertrag und den Tarif des Fraganten? Du weisst also welche Leistungen Sie in der Versicherung hat?

Dann tuts mir natürlich leid, Wahrsagen kann ich noch nicht...

Messkreisfehler  01.08.2014, 19:27
@Messkreisfehler

Hier mehr dazu:

http://www.zusatzversicherung.net/krankenhauszusatzversicherung/zusatzversicherung-chefarzt-wahlarzt.php

"Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in ihren Zahlungen nur die diagnosebezogenen Pauschalen für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu gehört nicht die Behandlung durch einen Chefarzt bzw. einen Wahlarzt oder einen Belegarzt. Außer in medizinisch notwendigen Fällen, steht eine Behandlung durch einen Chefarzt oder durch einen Belegarzt meistens gut versicherten Privatpatienten zu.

Möchte man sich in die direkte Behandlung durch den Chefarzt der Klinik oder den selbst gewählten Belegarzt begeben, bleibt gesetzlich Versicherten nur der Griff ins eigene Portemonnaie oder der Abschluss einer Zusatzversicherung, die die Kosten einer Chefarztbehandlung übernimmt."

Die gesetzliche Übernimmt die Kosten nicht da der Fragant angab das er Chefarztbehandlung haben möchte.

Der Tarif der Zusatzversicherung des Fraganten sieht aber offensichtlich keine Belegarztbehandlung vor!

summer18 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 19:34
@Messkreisfehler

Meine private Versicherung hat mir das so erklärt: Wenn sie in einer Universitätsklinik von einem Professor von und zu operiert werden möchten zahlen wir ihnen das natürlich aber wenn sie in einer Abteilung liegen in der sie auch von diesen Arzt operiert werden würden wenn sie nur gesetzlich versichert sind sehen wir nicht ein als Zusatzversicherung zu zahlen...

Ich finde das einleuchtend, jedoch zahl die AOK nicht weil der Arzt private Rechnungen geschrieben hat...

Messkreisfehler  01.08.2014, 18:47

Das ist doch Unsinn...

Stationsärzte und Assistenzärzte werden von der ganz normalen Gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Wenn man jedoch Sonderleistungen wünscht dann muss man die bezahlen wenn man dafür keine Versicherung hat. Da es sich hier um keinen klassischen Krankenhausaufenthalt gehandelt hat, muss sie das natürlich zahlen. Der Arzt der sie operiert hat hat ne eigene Praxis da im Krankenhaus, er hat einfach nur Räumlichkeiten dort gemietet, daher ist es ganz einfach kein normaler Krankenhausaufenthalt und ist somit nicht versichert.

Das ist mir ganz neu. Du hast doch eine Krankenhauszusatzversicherung und der Belegarzt behandelte Dich** **stationär im Krankenhaus****? Bitte bei der Versicherung sofort nachhaken, die haben sicher gemeint, es handele sich um eine ambulante Behandlung.

DerHans  01.08.2014, 17:50

Eine Krankenhauszusatzversicherung regelt, ob man in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht wird. Ob Chefarztbehandlung vereinbart ist, muss im Tarif extra vermerkt (und bezahlt) werden

Und ein Belegarzt ist KEIN Chefarzt

oppenriederhaus  01.08.2014, 18:32
@DerHans

Hast Du selbst eine Zusatzversicherung? Ich ja und bei mir wurden diese Ärzte immer bezahlt, denn der Chefarzt. delegiert die Behandlungen meistens.

Messkreisfehler  01.08.2014, 19:03
@oppenriederhaus

DerHans ist Versicherungskaufmann, er weiss also durchaus wovon er spricht.

In dem Fall hier liegt aber kein Krankenhausaufenthalt vor! Und genau DAS ist das Problem

oppenriederhaus  01.08.2014, 19:34
@Messkreisfehler

bitte die Frage nochmal lesen. Hier lag ein Krankenhausaufenthalt vor !

Hallo,

am besten den genauen Text ansehen, der bei der Krankenhausaufnahme unterschrieben wurde. Dann den Text der privaten Zusatzversicherung danebenlegen. Jedes Wort kann bei beiden Texten entscheidend sein.

Gruß

RHW

Hallo habe gleiches Problem. Wie ist es bei Ihnen ausgegangen. Mussten sie selbst bezahlen oder konnten sie erreichen das die Versicherung zahlt?


Die Reihenfolge ist ja auch (außer bei Notfällen) so, dass man sich

VORHER eine Kostenzusage einholt.

Belegärzte sind nun mal keine Chefärzte.

Wer zahlt ist klar. Du selbst

summer18 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 17:52

Das erstemal war es ein Notfall. Das zweite mal nicht. Beides wird nicht gezahlt...Obwohl die Narkose der Chefarzt vollstreckt hat ...jedoch im Auftrag vom Belegarzt..In dieser Abteilung gibt es gar keinen Chefarzt da es eine eigenständige Praxis ist die Betten im KH beziehen darf...

Messkreisfehler  01.08.2014, 17:55
@summer18

Wenn es eine eigenständige Praxis ist dann ist doch klar, dass die Krankenhauszusatzversicherung nicht zahlt.

summer18 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 17:59
@Messkreisfehler

Müsste mir das Krankenhaus das nicht sagen? ...und wieso kann die Arztpraxis dann private Rechnungen schreiben?

summer18 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 18:07
@summer18

...und wieso zahlt dann meine GKV nicht? Ich bin doch versichert wieso muss ich dann selbst zahlen? Habt ihr Quellenangaben?

Messkreisfehler  01.08.2014, 18:27
@summer18

Dem Krankenhaus ist das doch Wurst wer das 2 Bett Zimmer oder die Chefarztbehandlung zahlt... Der Kunde ist König, Ich kann auch komplett ohne Versicherung hingehen und sagen das ich ein Einzelbett haben will und nur vom Chefarzt behandelt werden will. Das machen die dann auch, ich muss es halt nur bezahlen....

Die GKV zahlt doch nicht deine Sonderwünsche. Du wolltest ein 2 Bett Zimmer, das kostet Aufpreis, ansonsten hättest Du dich halt mit einem 3- oder 4-Bett Zimmer begnügen müssen und anstatt Chefarztbehandlung wäre halt ein Assistenzarzt oder ein "normaler" Arzt zuständig gewesen. Die Standartbehandlung wird von deiner GKV ja auch bezahlt. Aber Du musst natürlich jetzt den Aufpreis für dein 2 Bett Zimmer und die Chefarztbehandlung zahlen.

summer18 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 18:58
@Messkreisfehler

Bitte lese doch meinen Text nochmal... Ich HABE eine private Krankenzusatzversicherung!

Messkreisfehler  01.08.2014, 19:02
@summer18

Das hab ich durchaus verstanden... Du verstehst aber nicht, dass die Versicherung nur bei einem Krankenhausaufenthalt zahlt. Ein Belegarzt der dort eine Praxis betreibt gehört aber nunmal nicht zum normalen Krankenhaus. Ergo: Es war kein Krankenhausaufenthalt, also zahlt die Zusatzversicherung auch nicht...

summer18 
Beitragsersteller
 01.08.2014, 19:10
@Messkreisfehler

Natürlich war es ein Krankenhausaufenthalt... Die Ärzte haben ja sogar eine eigene Station!? Ok sagen wir mal dass stimmt alles was du sagst..Ich kann dann doch nicht zahlen was ich gar nicht bekommen habe!? Chefarzt Behandlung --> wenn es gar keinen Chefarzt gibt? 2-Bett-Zimmer --> auf der Station gibt es nur Zweibettzimmer

Mir ist mittlerweile klar warum meine private nicht zahlt jedoch kapiere ich nicht warum mir die Ärzte dann private Rechnungen schicken und das nicht über die AOK laufen lassen...

Messkreisfehler  01.08.2014, 19:17
@summer18

Die Ärzte haben dir eine Privatrechnung geschrieben weil du Zusatzleistung (egal welcher Arzt) verlangt und bekommen hast. Und nur weils im selben Gebäude ist, heisst es lange nicht, dass es ein Krankenhausaufenthalt ist, es handelte sich ja - wie du schon schreibst um einen Belegarzt. Er gehört also eben NICHT zum Krankenhaus. Wenn im Gebäude des Krankenhauses noch ein Friseur und eine Autowerkstatt untergebracht sind, dann ist es auch kein Krankenhausaufenthalt wenn du dir die Haare schneiden lässt oder einen Ölwechsel am Auto durchführen lässt.

Das hier ist jetzt auch mein letzter Kommentar zu dieser Frage. Dir wurde alles beantwortet, zum einen von deiner privaten Zusatzversicherung, dann hier von einem Versicherungskaufmann und ich habs dir auch versucht zu erklären. Es bleibt ganz einfach dabei das du Sonderleistungen gewünscht hast und diese nun zahlen musst. Das ist Fakt, das zahlt dir auch keine AOK, auch nicht deine Zusatzversicherung und auch nicht der liebe Gott, das musst einzig und alleine Du selbst bezahlen.

Messkreisfehler  01.08.2014, 17:51

Genau so ist es