Private KV zahlt keine IPL bei Rosaacea (Couperose)

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Am besten ist es hier wohl, Du gibst deine Versicherungsvertragsbedingungen (den Leistungskatalog) deiner PKV mal in die kaufmännische Abteilung bei deinem Behandler. Die finden hier so manches mal heraus, daß die Leistung dann doch noch im Paket mit enthalten war. Und schließlich gewinnen sie ja das Geschäft dabei. Zumindest sollten sie dir bestätigen können, wenn es sich eben nicht um eine nur kosmetisvhe Behandlung hier handeln sollte. Das wäre doch svhon mal was, womit Du weitermachen könntest.

Hallo,

bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist immer entscheidend, was im jeweiligen Vertrag inkl. der Versicherungsbedingungen geregelt ist.

In den Musterbedingungen gibt es folgende Aussage:

In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf

Gruß

RHW

Genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden nur Kosten für KRANKHEITEN getragen. Sonst wäre es ja eine Kosmetik-Versicherung.

crewer 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 12:12

Und was ist dann Deiner Meinung nach Rosacea, wenn es keine Krankheit ist???