Kronisch kranke Menschen müssen 1% (alle anderen 2%) ihres Einkommens an Zuzahlungen zu Medikamenten leisten. Bei ASS 100 handelt es sich sogar um ein frei verkäufliches Medikament. Es besteht hier also keine Rezeptpflicht.

Einige Krankenkassen haben aber Behandlungsprogramme verschiedener Art aufgelegt. Meine Mutter ist z.B. in einem Behandlungsprogramm für koronare Herzerkrankungen. Sie muß alle 3 Monate zur Blutuntersuchungen und Fragen über Ihren Gesundheit beantworten. Auf diese Weise bekommt sie ihren Blutverdünner auf Rezept. Ob auf dieses Medikament eine Zuzahlung zu leisten ist weiß ich jetzt nicht. Das wiederum kann von Rabattverträgen der jeweiligen Krankenkasse abhängen.

Der Vorschlag zur Aufnahme in dieses Behandlungsprogramm kam vom Hausarzt und wurde durch seine Unterschrift sowie der von meiner Mutter bestätigt.

Ich würde an Deiner Stelle also mal bei der Krankenkasse des betreffenden Patienten nach Behandlungsprogrammen für Stents fragen. und wünsche viel Erfolg.

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Also ich kann Dir Deine Beobachtung bestätigen. Das hat man mir aber nicht bei einer Darmspiegelung gesagt.

Ich muß noch dazu sagen, daß ich vor einigen Jahren eine Darm-OP hatte. Ich hatte Schmerzen in der Region des Körpers und mein Hausarzt hat mich nach einer Blutuntersuchung in´s Krankenhaus eingewiesen.

Am Tag der Einweisung konnte ich das erste mal in meinem Leben kein Wasser lassen. Die Ärzte führten das auf die hohen Entzündungswerte im Blut zurück und setzten mir ein Blasenkatheter. Nach der Darm-OP besserte sich das Blasenproblem nicht. Aufgrund der Fallpauschalen wollten die Ärzte am liebsten mit Katheter nach Hause schicken. Ich bekam dann aber vom Krankenhausurologen Tabletten, die die Blase stimmulieren...

Seitdem bin ich in urologischer Behandlunng. Er kontrolliert jährlich die Nieren und den Füllstand der Blase (möglichst nach Entlehrung). Das klappt aber nicht immer. Die Pillen bim ich inzwischen wieder los.

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Die alles entscheidende Frage ist, ob Dein Arzt die Krankengymnastik für medizinisch notwendig hält. Wenn er dies tut, besteht bei entsprechender schriftlicher Begründung die Möglichkeit eine Krankengymnastik außerhalb des Regelsatzes zu verordnen.

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