Guten Tag!
Mir wurde stationär ein neues Hüftgelenk eingesetzt und die Wunde mit Klammern verschlossen. Diese sollten nach 14 Tagen ambulant entfernt werden.
Als ich mich dafür an meinen Hausarzt wandte, teilte der mir mit, dass dafür das Krankenhaus zuständig sei, das die Operation durchgeführt hatte. Wenn er das machen müsste, hätte ich dafür 35 Euro zu zahlen.
Also ging ich in die Anmeldung der Klinik, mit der Bitte meine Klammern entfernen zu lassen. Da kam die Antwort, das müsse ambulant gemacht werden. Nachdem ich die Information meines Hausarztes kommuniziert hatte, wurde ich auf die Station geschickt, wo ich behandelt worden war.
Dort bekam ich zunächst die gleiche ablehnende Antwort, bis ich die Aussage meines Arztes als Brief vorlegt. Darin hatte er geschrieben, dass das Entfernen der Klammern, bereits durch die Fallpauschale abgegolten sei.
Nach einiger Wartezeit, kam ein Pfleger, der mich in einen Behandlungsraum bat und mir dort die Klammern entfernte.
Da bei mir der Verdacht entstand, dass die Klinik versucht hatte sich so einen Vorteil auf Kosten der Patient:innen zu verschaffen, richtete ich die Frage der Zuständigkeit an meine Krankenkasse, die aber nicht antwortete.
Nun hoffe ich, dass hier jemand so freundlich ist mir die Frage der Zuständigkeit zu beantworten.
Mit herzlichem Dank im Voraus
Frank