Es gibt keine Nahrungsmittel, durch die man gezielt an bestimmten Körperteilen zunimmt oder abnimmt. Es ist sozusagen genetisch programmiert, wo Dein Organismus etwas anlagert oder wegnimmt.

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Privatrezepte sind 3 Monate gültig, Kassenrezepte nur 10 Tage. Zumindest sdie Medikamente auf Kassenrezept sollten weg sein, die anderen sind innerhalb der 3 Monate sicher wieder beschaffbar.

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Zu fett, besser abnehmen

Etwas weniger dürfte es sein, aber wirklich fett bist Du nicht.

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Sage es beim nächsten Termin Deiner Psychotherapeutin.

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Sonstiges, was hier nicht aufgezählt ist, - nämlich:

Gar nichts von dem, was aufgezählt wurde. Drogen habe ich noch nie angefasst. Alkohol extrem wenig. Übergewichtig bin ich nicht. Weniger Stress geht nicht, wo ringsherum gerade alles wegen Fachkräftemangel zusammenbricht. Und auf Fleisch/Wurst oder Fisch werde ich nicht verzichten.

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Hätte schlimmer kommen können

Gearbeitet bis um Umfallen, obwohl Rentner. Also in mehreren Impfzentren, zusätzliche Dienste als Notarzt, weil Kolleginnen/Kollegen ausgefallen.

Habe mich glücklicherweise selbst nie infiziert (war auch geimpft), einige Kollegen sind schwer erkrankt oder ums Leben gekommen.

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Es besteht ja keine medizinische Notwendigkeit, die hinten zu tragen. Damit gibt es keinen Sinn für diese Frage.

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Asumate 30 und Swingo 30 sind das gleiche, nur unterschiedliche Hersteller. Also weiter nehmen wie bisher.

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Meine letzten Zäpfchen sind wahrscheinlich über 60 Jahre her. Damals gab es nur Paracetamol. Eigentlich erscheint mir bei Schmerzen Ibuprofen als das stärkere Medikament, bei etwas Fieber reicht Paracetamol aus.

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Ja wahrscheinlich geht beides

Es hängt, unabhängig, ob Facharzt oder Psychotherapeut, immer davon ab, worauf sich diejenige oder derjenige spezialisiert hat. Psychiater machen oft keine Psychotherapien, obwohl sie das können und dürfen, weil sie es einfach zeitlich nicht schaffen. Und auch ein voll arbeitender Psychotherapeut schafft maximal 40 Patienten in der Woche. Deshalb wartet man auch in den meisten Regionen zwischen 6 und 18 Monate auf einen Termin.

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Wenn etwas entzündet oder vereitert ist, dann wirken Lokalanästhetika nicht.

Narkose bezahlen zu müssen, halte ich für eine Unsitte. Wird aber leider in der Abzockgesellschaft und bei den Pleitekrankenkassen immer üblicher.

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Wenn der Hausarzt nicht dazu in der Lage ist, hätte das jeder niedergelassene Chirurg oder Orthopäde erledigen können.

Die Krankenhäuser sind angehalten, möglichst viel auf ambulant zu verlegen, weil Klinikbehandlung teurer ist.

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Die meisten Patientenverfügungen liegen komplett in der Diagnosehoheit von Ärzten

Die allermeisten Patientenverfügungsvorlagen orientieren sich an den Empfehlungen des Bundesjustizministeriums (BMJ) von 2004, die in ihrer Reichweitenvorgabe sehr eingeschränkt waren und leider heute noch sind, obwohl das Gesetz von 2009 weitergehende Festlegungen zulässt.

Die erste Situationsbeschreibung des BMJ zeigt schon, wie beschränkt die Vorgaben sind, sie lautet: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.“ Nun kann keiner genau sagen, wann bei einem Menschen der Sterbeprozess begonnen hat, was damit vollständig in die Diagnosehoheit von Ärzten gelegt ist.

Wenn man sich dann überlegt, dass Krankenhäuser Wirtschaftsunternehmen sind, die mit Behandlungen Geld verdienen wollen/müssen, dann darf unterstellt werden, dass das Interesse, zu diagnostizieren, diese Situation sei eingetreten, aus wirtschaftlicher Sicht gering ist. Was diese Situationsbeschreibung aber noch unwirksamer macht, ist der Umstand, dass sie durch drei Einschränkungen eingeleitet ist, nämlich „aller Wahrscheinlichkeit nach“, „unabwendbar“ und „unmittelbar“.

Die drei weiteren Situationsbeschreibungen sind nicht besser und eignen sich dazu Übertherapie in der letzten Lebensphase zu legitimieren.

Der Palliativmediziner Matthias Thöns sieht im Effekt ein Sterbeverlängerungskartell (siehe Kapitel 14) am Werk, das am Lebensende teilweise mit Übertherapie noch hohe Gewinne einstreichen will. Zu seinem Buch »Patient ohne Verfügung« hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ein zustimmendes Vorwort geschrieben (hervorzuheben, der letzte Absatz).

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Man kann seine Patientenverfügung ja selbst formulieren und dafür auch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Man kann beispielsweise Reanimation, Dialyse, Herzoperationen, Gehirnoperationen, invasive Beatmung und andere nicht gewünschte Dinge ausschließen. Mit diesen Entwurf des Ministeriums könnte ich mich auch nicht identifizieren.

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