Sollen Ärzte aus politischer Sicht über AutIdem Medikamente dann nicht verschreiben.
Die erste Krankenkasse hat nach der Anklage von Netanjahu jetzt sogar ihren Vertrag mit der israelischen TEVA, also Ratiopharm, AbZ-Pharma und AWD-Pharma gekündigt. Soll man Ärzten freistellen, dass sie auf politische Situationen nach bestehenden Möglichkeiten auch zurück greifen können über Aut Idem im Rezept?
4 Antworten
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKK) können mit Pharmaunternehmen Preisnachlässe auf Medikamente aushandeln.
Der Arzt legt nur den Wirkstoff des Medikaments fest. Der Apotheker wählt anhand des Preises ein günstiges Produkt aus.
In begründeten Ausnahmefall kann der Arzt auf ein bestimmtes Medikament bestehen und den Austausch verhindern. Bei einigen Medikamenten ist der Wechsel von vornherein ausgeschlossen. Auch Patienten können auf ein bestimmtes Medikament bestehen, wenn sie die Mehrkosten selbst tragen.
Jede KK kann frei entscheiden mit wem sie Preisnachlässe ausmachen. Daher kann jemand bei gleicher Diagnose z.B. Diabetes ein anderes Medikament bekommen als sein Nachbar von nebenan, der bei einer anderen KK versichert ist. Auch kommt es immer wieder mal vor, dass das bisher verordnete und gut wirksame Medikament plötzlich ausgetauscht wird, weil die KK inzwischen von einem anderen Unternehmen einen Preisnachlass bekommt. Eine tolle Sache!
Der Medikamententausch soll vor allem Kosten sparen. Oftmals handelt es sich um preisgünstigere Generika, aber auch um Preisnachlässe auf die Originale. Damit werden die Beiträge in der GKK möglichst niedrig gehalten.
Einem Arzt, der das X mal vergisst, zürnen die Kranken und glauben, sie seien von ihm verlassen.
Einem Arzt, der nichts verschreibt, zürnen die Kranken erst recht und glauben, sie seien von ihm aufgegeben.
Viele Medikamente helfen auch ohne Aut-idem-Kreuzchen. Es würden sich auch viel mehr Patienten gesund lachen, wenn die Krankenkassen es bezahlen würden.
Das ist aber nicht immer so. Es geben Leute, die vertragen das Metformin nur von Stada oder der Tochter AL, da es nur 7 unterschiedliche Füllstoffe beinhaltet. Die anderen 10 und wirken nicht oder Teva mit Ratiopharm und AbZ 15 Füllstoffe, wirken nicht und verursachen Bauchschmerzen.
Die Krankenkassen legen fest, von welchen Firmen die Medikamente bezogen werden. Als Arzt hat man da, außer bei Privatpatienten, keinen Einfluß. Oder der Patient muss zuzahlen, wenn er eine andere teuere Firma will.
Hallo,
manchmal ist es nicht, das der Patient eine teuere Firma möchte, sondern gar keine andere Wahl hat, wenn die Lebensqualität nicht darunter leiden soll. Mein Mann hat Asthma. Er nimmt VianiDiskus seit einigen Jahren und es hilft ihm ganz gut. Bis er ein Austauschmedikament erhielt und ich dachte er erstickt....es soll ja nur der Name anders sein, aber es kann ja nicht sein, denn dann würde er es genauso gut vertragen. Seitdem nur Autidem und Viani. Wir haben Glück, das er nicht alle 3 Monate zum Lungenfacharzt muss wegen einem Rezept. Unsere Hausärztin übernimmt das und es ist nicht selbstverständlich.
Liebe Grüße
Das ist sehr wichtig. Ist z. B. bei Asthma das Medikament notwendig, die Sparte zur Anerkennung, dass er dem Original entspricht, ist die Stärke zwischen 80 und 110%, Gleiches umgekehrt in der Wirkdauer. Sprach ein Medikament an, sollte bei Asthma nur diese Marke verordnet werden. Ich hätte an Stelle vom Facharzt gar nicht gefragt und AutIdem angekreuzt.
Das ist leider alles nicht so einfach, beim Vertretungsarzt bekommt er eine einzige Packung Viani ausreichend für 4 Wochen, blöd, das es Viani nur in einem 3er Pack gibt...dann vergisst der HA "Out indem" anzukreuzen, die Apotheke will nur das Austauschmedikament herausgeben. Mein Mann hat sich geweigert, was verständlich ist und somit musste der HA telefonisch sein Einverständnis geben um kein Austauschpräparat zu erhalten... obwohl wir froh sein müssen, das unsere HÄ (leider im Ruhestand seid Ende letzten Jahres), es verordnet hat bei dem Preis. 10 € Zuzahlung...wie nun unser neuer HA das sieht, bleibt offen.... Stichwort Budget....
Ja, die Krankenkassen müssen das günstigere Medikament abgeben oder eben ein Vertragsmedikament der Krankenkasse. Bei 3 Packungen liegt vom Original die Zuzahlung bei 7,47€. Das günstigste Generikum bei 6,20€. Ich kenne das Problem bei meinem Bekannten mit Metformin. Er verträgt nur das mit den 7 Füllstoffen, das ist von Stada oder AL. Selbst das Original verträgt er nicht und das Schlechteste ist TEVA/Ratiopharm/AbZ-Pharma. Die Firma Teva verwendet 15 Zusatzstoffe als Füllstoff. Darauf bekommt er schreckliche Bauchschmerzen und der Zucker geht nicht runter. Den Vorteil, den er aber jetzt hat, da er zwar wie gesetzlich verordnet wir, ist er privat versichert. Es geben aber Apotheken, die kennen die PBeaKK nicht und erzählen was von Vertragsmedikament, was es dort nicht gibt.
ich glaube das wird nichts. weil die Gesetzlichen Krankenkassen und Teilweise auch die Patenten so wenig wie möglich Geld ausgeben wollen.
hab das nicht nachvollzogen, gehört oder gelesen. das war aus mein wissen und erfahren.
Heutzutage sind die Krankenkassen die kranken Kassen. Die kranken Patienten füllen die kranken Kassen.
Steht ein Arzneimittel unter Patent (20 Jahre), darf es nicht billig abgegeben werden, da es das nicht gibt. Es geben Frühgenerika, die mit dem Patentinhaber ein Abkommen haben.
Ach so, meine klare Antwort darauf lautet: ein NEIN !!