Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über Feiertage?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, ich war am Donnerstag vor dem Karfreitag krank, da es mich mit einer Erkältung total erwischt hat (ohne AU) da bei uns die drei Tage-Regel gilt. Dazwischen waren ja jetzt Karfreitag, Samstag, Ostersonntag und Ostermontag. Heute ist Dienstag und es geht mir leider immer noch schlecht. Ich habe das bis heute gar nicht bedacht aber ab wann benötige ich denn eine Krankmeldung?
Liebe Grüße
Nicole
4 Antworten
ab heute, außer du Arbeitest auch Samstag. dann muss du Rückwerkend dich Krankschreiben lassen. das ist mein wissen, außer es gibt schon neue Richtlinien da zu.
aber warum weißt du es nicht, wie es auf der Arbeitsstelle das Geregelt ist? ich würde da anrufen und fragen.
gute Besserung wünsch
Alles klar, danke! Ich hatte bisher keine Ähnlichen Situationen daher bin ich da nicht informiert, vielleicht rufe ich mal an und frage nach.
Nach 3 Tagen, wenn nichts anderes vorgesehen ist. Interessant, der Arbeitgeber kann Arbeitstage annehmen, gesetzlich ist Kalendertage, aber ein Arbeitgeber darf es auch ausschließen. Gehe also schnellst möglich zu einem Arzt.
In meinen Betrieben müssen die Mitarbeiter sich um nichts kümmern und die Betriebsärztin käme, was meist auch die Hausärztin ist. Man weiß, dass der Arzt unter Schweigepflicht steht.
Ich würde auch sagen, ab heute, da sowohl Karfreitag, als auch für alle der Sonntag, und in diesem Fall auch der Ostermontag ja als Feiertage gelten.
Aber die Arztpraxen können eine Krankmeldung auch bis zu drei Tagen zurück datieren
Da Du zusätzlich zum Gründonnerstag auch über die Osterfeiertage krank warst, musst Du spätestens ab heute ( 6. Tag Deiner Erkrankung ) eine AU-Bescheinigung vorlegen können und diese im Prinzip schon heute dem AG übergeben.