Folgebescheinigung über den Jahreswechsel?
Hallo, bin seid dem 7.10.20 krankgeschrieben und erhalte inzwischen Krankengeld. Meine letzte Folgebescheinigung ging bis 31.12.20. Um eine lückenlose Folgebescheinigung zu bekommen, war ich heute am 4.1.21 beim Arzt. Nun zu meiner Frage. Ist es richtig, dass nun im neuen Jahr die Krankschreibung als Erstbescheinigung ausgestellt wurde mit dem heutigen Datum ??
4 Antworten
Am 31.12. haben viele Ärzte geschlossen und du musst dann am ersten Werktag nach meiner Kenntnis krank gemeldet sein. Wichtig: es muss sich um die gleiche Krankheit oder deren Folgen handeln. Andere Krankheiten zählen wieder neu. Um das genaue Rechtliche müsstest du aber einen Anwalt mal fragen. Meinen Informationen war Donnerstag noch die Krankmeldung und nach Abzug vom Wochenende ist heute der erste Werktag, wo eine Folgeerscheinung erfolgen muss. Bei Änderungen müsstest du also einen Fachmann oder die Krankenkasse fragen.
Ich weiß es nicht, Das wird ein Irrtum vom Arzt sein oder er hat für eine andere Krankheit die 'Krankheit die Krankmeldung geschrieben. Aber die Krankenkasse wird es herausfinden.
Eine Folgebescheinigung ist keine Erstbescheinigung. Bei Krankengeldzahlungen ist die Diagnose der Krankschreibung unwichtig
Bei Krankengeldzahlungen ist die Diagnose der Krankschreibung unwichtig
Das stimmt nicht.
Aha?
Ganz wichtiger praxisrelevanter Punkt ist die nahtlose Krankschreibung mit der gleichen Diagnose, also wegen derselben Krankheit.
Die war halt nicht lückenlos. Hättest du eher hingemusst.
Eher wäre doch nicht gegangen. Heute war doch der 1. Tag der Praxisöffnung nach dem Jahreswechsel ! Gut, hätte am 30.12. gehen können. Ich sehe da eigentlich keine Lücke. Dachte eher, dass das mit dem Jahreswechsel zu tun hat.
Bist Du bei demselben Arzt gewesen, der Dich auch bisher krankgeschrieben hatte? Du hast alles richtig gemacht, heute ist der erste Werktag nach Beendigung der letzten Krankmeldung.
Du hättest eventuell am 30.12. zum Arzt gehen können, dann hätte sich diese Frage gar nicht gestellt, aber das soll nur ein Hinweis sein.
Ach Danke! So hatte ich auch gedacht! Ja, ich war bei demselben Arzt. Nun bin ich beruhigt.
Rufe beim Arzt an und frage, warum er eine Erstbescheinigung draus gemacht hat. Ich vermute, er hat nicht aufgepasst und das Kreuz versehentlich an der falschen Stelle gemacht! (Es sei denn, es ist jetzt eine andere Erkrankung)
Danke für den Hinweis ! Bin dann heute nochmal bei der Schwester gewesen. Sie hat alles korrigiert. AU nun als Folgebescheinigung mit dem Datum seit 7.10. arbeitsunfähig und Feststellungsdatum 4.1.! Werde jetzt besser aufpassen und gleich in der Praxis kontrollieren, aber nun ist ja alles wieder gut.
Danke für die Antwort. Nun steht nur noch die Frage im Raum, warum Erstbescheinigung und nicht Folgebescheinigung auf der AU steht. Hoffe, dass das wegen dem 1. Quartal im neuen Jahr so ist. Werde aber zur Sicherheit beim Doktor mal anrufen. Das würde wohl Sinn machen, ehe noch was schief geht.