Folgebescheinigung über den Jahreswechsel?

4 Antworten

Am 31.12. haben viele Ärzte geschlossen und du musst dann am ersten Werktag nach meiner Kenntnis krank gemeldet sein. Wichtig: es muss sich um die gleiche Krankheit oder deren Folgen handeln. Andere Krankheiten zählen wieder neu. Um das genaue Rechtliche müsstest du aber einen Anwalt mal fragen. Meinen Informationen war Donnerstag noch die Krankmeldung und nach Abzug vom Wochenende ist heute der erste Werktag, wo eine Folgeerscheinung erfolgen muss. Bei Änderungen müsstest du also einen Fachmann oder die Krankenkasse fragen.


Sonnenschein644 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 19:49

Danke für die Antwort. Nun steht nur noch die Frage im Raum, warum Erstbescheinigung und nicht Folgebescheinigung auf der AU steht. Hoffe, dass das wegen dem 1. Quartal im neuen Jahr so ist. Werde aber zur Sicherheit beim Doktor mal anrufen. Das würde wohl Sinn machen, ehe noch was schief geht.

kllaura  05.01.2021, 16:22
@Sonnenschein644

Ich weiß es nicht, Das wird ein Irrtum vom Arzt sein oder er hat für eine andere Krankheit die 'Krankheit die Krankmeldung geschrieben. Aber die Krankenkasse wird es herausfinden.

Eine Folgebescheinigung ist keine Erstbescheinigung. Bei Krankengeldzahlungen ist die Diagnose der Krankschreibung unwichtig


DerGast  04.01.2021, 20:05
Bei Krankengeldzahlungen ist die Diagnose der Krankschreibung unwichtig

Das stimmt nicht.

Curasanis  05.01.2021, 13:36
@DerGast

Doch nach 6 Wochen ist die Diagnose egal. Frage doch die Krankenkasse...

Die war halt nicht lückenlos. Hättest du eher hingemusst.


Sonnenschein644 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 18:57

Eher wäre doch nicht gegangen. Heute war doch der 1. Tag der Praxisöffnung nach dem Jahreswechsel ! Gut, hätte am 30.12. gehen können. Ich sehe da eigentlich keine Lücke. Dachte eher, dass das mit dem Jahreswechsel zu tun hat.

Bist Du bei demselben Arzt gewesen, der Dich auch bisher krankgeschrieben hatte? Du hast alles richtig gemacht, heute ist der erste Werktag nach Beendigung der letzten Krankmeldung.
Du hättest eventuell am 30.12. zum Arzt gehen können, dann hätte sich diese Frage gar nicht gestellt, aber das soll nur ein Hinweis sein.


Sonnenschein644 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 19:42

Ach Danke! So hatte ich auch gedacht! Ja, ich war bei demselben Arzt. Nun bin ich beruhigt.

Charlie69  05.01.2021, 06:38
@Sonnenschein644

Rufe beim Arzt an und frage, warum er eine Erstbescheinigung draus gemacht hat. Ich vermute, er hat nicht aufgepasst und das Kreuz versehentlich an der falschen Stelle gemacht! (Es sei denn, es ist jetzt eine andere Erkrankung)

Sonnenschein644 
Beitragsersteller
 05.01.2021, 11:07
@Charlie69

Danke für den Hinweis ! Bin dann heute nochmal bei der Schwester gewesen. Sie hat alles korrigiert. AU nun als Folgebescheinigung mit dem Datum seit 7.10. arbeitsunfähig und Feststellungsdatum 4.1.! Werde jetzt besser aufpassen und gleich in der Praxis kontrollieren, aber nun ist ja alles wieder gut.