Bundesarbeitsrecht, Zusatzurlaub GdB?

Prosinecki  08.11.2023, 12:52

Besteht zufällig eine Mitgleidschaft in einer Gewerkschaft?

Sheldora 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 14:27

Ich denke nicht, aber ich kann es nicht mit Gewissheit sagen. :/

5 Antworten

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ist vor allen Dingen auch altersabhängig!

Könnte es sein, dass Deine Kollegen älter sind als Du?

https://www.hopkins.law/expertise/gesetzlicher-urlaubsanspruch


Sheldora 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 20:38

Hallo Charlie, lieben Dank. Nein, alle unterschiedlichen Alters - gleiche Urlaubstage.

Zunächst mal etwas Grundsätzliches:

Unser Forum nennt sich „gesundheitsfrage.net“, daher ist Deine Frage hier grundsätzlich im falschen Forum. Denn D/eine Erkrankung nennst Du uns nicht, und um Hilfe gegen diese (uns unbekannte) Erkrankung ersuchst Du uns auch nicht. Sondern Du suchst Rat für das finale Einstellungsgespräch, auch inhaltlich ist der Text eine Sache für einen Arbeitsrechtler, also einen Juristen, - somit passt die Frage nicht in dieses Forum.

Dennoch finde ich es nicht in Ordnung, mir nur die 25 Tage regulären Urlaub zu geben, wenn doch ein jeder im Büro 28 reguläre Tage hat.

Und Du hast doch nun 30 Tage, alle Kollegen nur 28 Tage, Du bist per Gesetz also eh besser gestellt als die Kollegen.

Aufgrund meiner Erkrankung habe ich Phasen dabei, wo es mir auch mal wirklich sehr schlecht gehen kann und da hätte ich schon gerne den selben Urlaubsanspruch wie die restliche Belegschaft.

Dieses „Argument“ finde ich etwas schräg, denn Dein gesundhtl. Befinden bessert sich ja nicht, allein nur weil Du zwei Tage mehr frei hast.

Nur doof, dass er jetzt bereits erwähnt hat, dass jeder 28 reguläre Urlaubstage hat. Da fühlt man sich dann einfach anders behandelt.

Das war in der Tat doof, dass er dies sagte. Aber es bleibt nun Deine Entscheidung, wie Du Dich verhältst. Mir fallen nur zwei mögliche Szenarien dazu ein:

  • Du folgst Du Deinem Verstand und beharrst auf Dein Recht auf diese beiden Tage. Du riskierst damit den Arbeitsplatz, zumindestens aber auf ein gutes Verhältnis zum Chef. 
  • Oder Du folgst Deinem Bauchgefühl, bist froh überhaupt einen netten Arbeitsplatz mit netten Kollegen gefunden zu haben
Wie könnte ich beim Abschlussgespräch am besten ansprechen, dass das mit dem Urlaub so nicht in Ordnung für mich ist und ich gerne den selben Urlaub haben möchte, wie die restliche Belegschaft?

Nochmal, - mach Dir bewusst, dass Du zwei Tage mehr Urlaub hast. Kalkuliere den evtl. aufkommenden Neid der Kollegen ein, denn die Kollegen werden ja auch mitbekommen, dass "die Neue" mehr Urlaub bekommt.

Wenn Du auf Deinem Recht bestehst, dann musst Du zocken, d. h. Du musst abwägen, ob Dein Chef Deine Arbeitskraft wirklich so dringend benötigt, dass er Deiner Forderung doch noch nachgibt, oder ob er Dich nach der Probezeit gehen lässt.

Du musst abwägen, ob Dir das Recht auf diese beiden Tage mehr wert ist, als ein guter Arbeitsplatz, als ein gutes Arbeitsverhältnis zum Chef und auch zu den Kollegen.

Woher ich das weiß:Hobby

Sheldora 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 14:39

Hallo lieber Winherby, bevor ich meinen Beitrag verfasst habe, habe ich geschaut ob hier in diesem Forum schon ähnliche Beiträge gepostet wurden und durchaus habe ich schon den ein oder anderen Beitrag zum Arbeitsrecht gefunden. Wo kann man mehr Hilfe bekommen, als in einem Forum, wo es noch andere Menschen mit GdB gibt, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben? Ich suche hier nach Ideen um dieses sensible Thema anzusprechen und keinen Rechtsbeistand. Bei einem stressigen Job bzw. unruhigen Nächten und ggf. Schmerzen machen 3 Tage Ruhe viel aus. Natürlich bin ich mir bewusst, dass ich aktuell zwei Tage mehr habe. Aber es heisst ja nun einmal, ein schwerbehinderter Mensch hat auf eine 5 Tage Woche auch 5 Tage mehr Urlaub, nicht zwei. Und natürlich tangiert es mich, wenn mir hintenraus 3 Tage fehlen. Sei es auch nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich den Urlaub mal nicht in Anspruch nehmen kann und mir die Tage ausbezahlen lassen möchte. Diese Tage fehlen mir doch dann auch. Ich kann doch nichts für meine Behinderung und mir wird dann von meinem regulären Urlaub etwas abgezogen bzw. ich werde nicht so wie die „gesunden“ Kollegen behandelt, nur weil ich hintenraus die 3 Tage Urlaub mehr hätte. Das ich dann aber jetzt das Nachsehen habe und mir die regulären Tage fehlen, das ist dann wohl egal. Die Kollegen bekommen überhaupt nicht mit wie viele Urlaubstage ich habe und niemand von den Kollegen hält dies nach. Natürlich möchte halt eben trotzdem nicht, dass das Verhältnis zum Chef kippt und suche deshalb hier in diesem Forum (mit anderen kranken Menschen) nach Lösungen wie ich das Thema behutsam ansprechen kann.

Winherby  08.11.2023, 15:04
@Sheldora

Ich verstehe Dein Problem voll umfänglich und ich würde mich an Deiner Stelle in dieser Situation auch ärgern. Doch das ändert die Tatsache im verkehrten Forum zu posten genauso wenig, wie die Tatsache, dass in diesem Forum immer wieder von etlichen Menschen thematisch unpassende Fragen gepostet werden.

Auch ist die Begründung, "mit anderen kranken Menschen" nicht zielführend, denn das würde im logischen Umkehrschluss bedeuten, dass hier alle Fragen, -völlig egal zu welchem Thema- , gepostet werden könnten, wenn jemand krank ist oder gar einen GdB inne hat.

Deine Frage solltest Du in einem Juristenforum posten, oder, - da Du im Kommentar auch bestimmte finanz. Konsequenzen ansprichst- , im Schwesterforum "finanzfrage.net" posten. Dort sich auch Rechtsfragen wg. häufiger Verquickung der beiden Themanfelder erlaubt. Im Hauptforum gutefrage.net wirst Du sicher die größte Leserschaft antreffen und die meisten Antworten erhalten, hoffentlich zielführende.

Sheldora 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 15:07
@Winherby

Lieben Dank, das mit den anderen Foren ist eine super Idee. Finanzfrage kannte ich nämlich noch überhaupt nicht.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Wochen, dazu muss wegen der Schwerbehinderung noch 5 Tage kommen. Also stehen dir rechtlich nur mindestens 5 Wochen Urlaub zu.


Sheldora 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 12:02

Das ist mir vollkommen bewusst, dass die 20 Tage gesetzlich geregelt sind. Aber er hat ja nunmal gesagt dass hier einheitlich 28 Tage Urlaub sind. Dann kann man ja ansprechen, dass einem nicht passt, dass man 3 weniger hat. Die Frage ist halt eben nur …. Wie.

falsches Forum ... sollte in gutefrage.net rein


Sheldora 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 03:39

Darauf wurde doch schon längst hingewiesen. 👍🏻

Du bist in Gesundheitsfrage.net. Gibt es einen Arzt für GdB oder Zäpfchen nach der roten Liste, kannst du dich noch einmal melden.


Sheldora 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 20:36

Oh, jemand ganz sympathisches. :D Na hoffentlich wissen Sie immer wo das richtige Forum für Ihre Fragen ist.

kllaura  09.11.2023, 06:58
@Sheldora

Ich frage beim VdK, wenn ich gesetzliche Regelungen brauche. Der VdK ist die wichtigste Adresse für Leute mit Behinderung. An den wende ich mich. Einmal als Arbeitgeber und dann aus eigenem Interesse. So bekommen die Mitarbeiter 24 Tage Urlaub. Auch mit Behinderung. Behinderte bekommen aber 5 Tage dann als Zusatzurlaub eingetragen. Wenn man die Lohnabrechnung zeugt, werden bestehende Urlaubstage nach Tarif und die gesetzliche Regelung getrennt aufgeführt. Das sorgt für mehr Verständnis bei den Mitarbeitern. Zusätzlich kann ein Mitarbeiter auch Urlaubstage sich erkaufen. 96€ ist der Tageslohn für das Kommen. Das bezahlt er, weil er ja den Lohn für den Tag bekommt. Das Andere, die Provisionen und Beteiligungen, das hat man ja sich erarbeitet und wird nicht berechnet. Meine Mitarbeiter aus der Erbschaft bekommen bis 200€ am Tag als Lohn. Dann verlängere ich die auf Monate aufgeteilte Provisionszahlung. Mitarbeiter werden fürs arbeiten bezahlt und den Erfolg daraus.