Falsche Antwort vom Arzt?
Ich hatte einmal aufgrund von langanhaltenden Schmerzen am ganzen Körper von einem Apotheker Milgamma Protekt empfohlen bekommen und durch die Einnahme von dem geht es mir tatsächlich besser. Zwar nicht so gut, dass ich auf mein Schmerzmittel verzichten könnte, aber besser.
Ich fragte meinen Arzt, ob er mir das verordnen könnte, da ich das benötige und finanzielle Probleme habe. Er antwortete, dass es prinzipiell keine Vitamine auf Rezept gibt, da die Krankenkassen das nicht bezahlen würden.
Als ich das letzte Mal in der Apotheke anrief, um davon eine Packung zu bestellen, fragte die Apothekerin, ob ich das selbst bezahlen würde und auf wieviel € der Bote Wechselgeld mitbringen soll, oder ob ich dein Rezept darüber hätte.
Meine Frage lautet, ob der Arzt mir eine falsche Auskunft gegeben hat. Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Die Antwort war falsch.
Bei nachgewiesenem Vitaminmangel mit bestehender Problematik darf der Arzt eine Substitution zu Lasten der KK rezeptieren.
Es handelt sich dabei nicht um Milgamma !
Vitamine werden von der KK nicht bezahlt, das ist absolut richtig und gut so.
Ich hatte schon mehrere Mängel und habe noch nie irgendwas bezahlt bekommen.
Gleiches bei Abführmittel. Warum bekomme ich es bezahlt, andere nicht. Ganz einfach, das ist die Sonderregelung beim Opioid, das ich bekomme. So helfe ich vielen Leuten dann weiter.
Aber im Nachweis, der Vitaminmangel, die B-Vitamine sind nicht Verschreibungspflichtig. Aber beim Mangel zahlt es die Krankenkasse. Das muss auf dem Rezept dann vermerkt werden.
Wie gesagt, egal ob D3, B12 oder Omega 3 Mangel: niemand wollte mir bisher ein Rezept ausstellen.
Ist ein schwerer Mangel festgestellt worden? Bei Vitamin D wird Höhensonne gegeben, Da die D-Vitamine sich über die Haut von selbst bilden.
Wird Milgamma von der Krankenkasse bezahlt?
Bei dem Vitaminpräparat Milgamma handelt es sich um ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel (OTC). Diese sind zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre verordnungs- und erstattungsfähig (§ 34 Abs.24.10.2017
Milgamma – Verordnung zulasten der GKV oder grünes Rezept?
Ich gehe mal davon aus, dass es nicht die Apothekerin war, dir Dich das gefragt hat, sondern eine Mitarbeiterin.
Ansonsten würde ich, in der besagten Apotheke, noch einmal direkt nachfragen.
Gesetzlich versichert ab 12 Jahre im Alter, kann ein Arzt dir nur eine Empfehlung mit grünem Rezept schreiben, da er keine rezeptfreie Arzneimittel verordnen darf bei gesetzlicher Krankenkasse, mit Ausnahme von Sonderregelungen.
❓❓❓ also nur entweder Vitamin B 1 oder Vitamin B 12? Und welche Sonderregelung?
Das ist, wenn ein Mangel vorliegt, kann bei Vitaminen B verordnet werden. In der Regel dürfte es kein Milgamma sein, da die Dosierung zu gering ist.
In einem Sonderfall von Arzneimittel bin ich mit betroffen. Ich bekomme es verordnet, andere nicht. Auch ist der Grund dann auf dem Rezept vermerkt.
Bedingt stimmt deine Antwort. Aber wenn ein Mangel vorliegt, werden Medikamente bezahlt. Das ist aber nicht Milgamma, eher stärker.