Kann ein Hausarzt einen Patienten deshalb kündigen?
Guten Tag Leute!
Es geht darum, dass es meiner Mutter gestern gar nicht gut ging und mir auch nicht.
Sie hat Polyneuropathie und nimmt verschiedene Medikamente.
Das Medikament Diazepam darf sie nur noch einmal pro Woche bekommen.
Gestern aber habe ich den Bereitschaftsdienst gerufen und der hat ihr Diazepam verschrieben.
Das Problem ist, dass der Hausarzt das Medikament nur nochmal ein pro Monat verschreibt und sie hätte bis Montag warten müssen.
Es war aber ein Notfall und sie hat ein schlechtes Gewissen. Dazu würde sie auch eine Woche auf das Rezept vom Hausarzt verzichten, aber ihre Pflegekraft holt das Medikament morgen früh ab...
Was könnte man jetzt machen? Sie hat deswegen gestern auch geweint.
Danke für eure Antworten!
5 Antworten
Hallo, Deinen Mutter braucht kein schlechtes Gewissen zu haben. Der Notarzt hat ihr das verordnet und sie hat es genommen.
Davon abgesehen, dass der behandelnden Hausarzt nichts davon erfahren muss, es sei denn, sie erzählt ihm das selber, wird er Deiner Mutter vermutlich nur ins Gewissen reden, warum er ihr die Behandlung nur noch einmal im Monat verordnet l
Nein! Hat der Bereitsschaftsarzt einen Zetter bei Euch hinterlassen? Dieser wäre für den Hausarzt, aber, ob sie dem Hausarzt diesen Zettel gibt, ist ihre Entscheidung.
Wenn ich eine Behandlung eines Bereitschaftsarztes ablehne, brauche ich ihn nicht zu rufen. Sie befand sich in einer Notsituation, der Arzt hat sie behandelt. Also alles gut, der Hausarzt wird ihr nicht kündigen, sie hat nichts falsch gemacht.
Ne die Zettel hat er mitgenommen und wenn das so ist, ist ja alles okay. Der Bereitschaftsarzt hat sie ja auch untersucht. Aber das Rezept morgen für ihr Diazepam vom Hausarzt wird ja direkt um 8 Uhr abgeholt. Wie könnte man das dem Hausarzt erklären? Ich denke auch, dass der Dialog hier entscheidend ist.
Diazepam ist kein Mittel gegen Polyneuropathie.
Diazepam und Polyneuropathie? Ich würde den Patienten nur im Notfall behandeln und in die Psychiatrie einweisen lassen. Mit Diabetes habe ich eine Funktionsstörung, mit vielen Neuropathien. In meiner Diabetes-Selbsthilfegruppe ist keiner mit Diazepam dabei. Diazepam darf der Notarzt und Arzt bis 10mg und maximal 250mg pro Packung verordnen. Ansonsten ist ein BTM-Rezept erforderlich. Auch darf der Notarzt nur noch die kleinste Notfallpackung verordnen.
Abgesehen davon, dass Diazepam kein Medikament gegen Polyneuropathie ist solltest Du wissen, dass dieses Psychopharmakon schnell eine Abhängigkeit schaffen kann.
So wie Deine Mutter freie Arztwahl hat kann, von Notfällen angesehen, auch ein Arzt sich seine Patienten aussuchen !
Jeder Arzt kann die Behandlung ablehnen. Dann geht man zu einem anderem. Aber Benzos haben eine hohe Suchtgefahr, deshalb wird das nur eingeschränkt verschrieben.
Naja der Hausarzt war ja erst Donnerstag da und hat es ihr persönlich erklärt, dass sie weniger Diazepam nehmen muss. Trotzdem war es ja ein Notfall. Aber ist es nicht so, dass der Bereitschaftsarzt dem Hausarzt bescheid gibt?
Danke dir, ich werde sie beruhigen.
Bleib gesund!