Körperletzung in Arztpraxis?
Hallo, seit nun einer vollen Woche laufe ich mit einem großen blau/grünen Fleck in der linken Armbeuge herum, der von einer stümperhaften Blutabnahme durch eine junge Arzthelferin stammt. Ich verspüre auch noch immer einen (leichten) Schmerz..
Vor drei Tagen wurde mir in einer anderen Arztpraxis die mindestens dreifach Menge Blut abgenommen, in der rechten Armbeuge. Es blieben keinerlei Spuren zurück, es gab auch keine Schmerzen,
Frage: Wann beginnt eine strafbare Körperverletzung, wie lange muss man, wenn überhaupt, die Stechversuche einer jungen Helferin, [Inhalt vom Support entfernt. da beleidigend], hinnehmen? Ich bin 73 und habe vor vielleicht 30 Jahren ähnliches einmal erlebt.
4 Antworten
zu dieser Anfrage fällt mir mein persönliches Erlebnis zum Blut abnehmen ein: Bei mir ist es wohl echt schwierig, Blut abzunehmen, und immer mal wieder kommt es vor, dass auf den ersten, zweiten, manchmal auch dritten Versuch nix kommt. In der Praxis eines befreundeten Arztes hat dann Herr Dr. eines Tages "persönlich" mein Blut abgenommen - und dies war das einzige Mal in meinem ganzen Leben, dass ich auch so ein Riesenhämatom hatte. Na ja, er ist natürlich immer noch unser Freund, er ist ein prima Arzt (und gelegentlich wird er wegen der fast verjährten Geschichte ein bisschen aufgezogen). Ich habe keine Ahnung vom Blut abnehmen, aber ich bin fest überzeugt, dass es sich offensichtlich nicht mit guter Absicht und Können vermeiden laesst, dass es zu einem Hämatom kommt.
Mit dem Hinlegen deines Arms willigst du beim Arzt einer Körperverletzung zu, dass die Blut abgenommen wird oder du eine Spritze bekommst. Hingegen bleibt der Tatbestand einer Körperverletzung bestehen, wenn der Arzt wissentlich dich nicht über Risiken aufklärt und dir Medikamente spritzt, die dich schädigen. Das ist z. B., wenn der Arzt weiß, dass du Metformin-Patient bist und dir ohne Maßnahmen vorher ein Kontrastmittel spritzt.
Ach du Armer/Arme, wenn du nicht gößere Sorgen hast. Ich musste nach einer Thrombose viele Spritzen über mich ergehen lassen und hatte bald keine weißen Flecken mehr. Danach nahm ich Fallidrom ein Jahr lang und das Blut abnehmen war die reinste Katastrophe. Wen hätte ich da nicht alles anzeigen können. Meinen Armen hätte das gar nichts genützt, die wären dadurch auch nicht besser geworden. Ist doch klar, dass eine junge Schwester noch lernen muss, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Bei einer Blutentnahme kann das immer mal passieren.Das ist kein Grund über eine strafbare Körperverletzung nachzudenken.Finde ich reichlich übertrieben!!Da Sie sich schon in einem höheren Alter befinden(ist durchaus nicht böse gemeint)sind auch die Venen nicht mehr gerade so gut sichtbar und rutschen mehr unter die Haut.In diesem Falle ist es schon schwieriger eine geeignete Vene zu treffen.Ein,vielleicht ungeübter, hat dann schon so seine Probleme.Also,beim nächsten mal eben sagen,dass jemand anders Blut abnehmen soll.Nachsicht üben,denn es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.