Privatrezepte physiotherapie?

3 Antworten

Sehr seltsam deine Frage.

Winherby hat dir ja schon die passende Antwort geschrieben. Du bist zwar beim Finanzamt gemeldet - hast du aber auch eine Berufshaftpflichtversicherung????

Die Rechnung schreibst du natürlich nach Beendigung der Behandlungsserie.

Wie lange eine Verordnung gültig ist, kann dir egal sein. Der Patient ist dein Vertragspartner - er muss die Gültigkeitsdauer mit seiner Privatkasse klären.

Zu dem was Mariontheresa geschrieben hat: ein Privatpatient braucht bei dir nichts zu unterschreiben - außer einer Honorarvereinbarung - er reicht später nur deine Rechnung zusammmen mit der Heilmittelverordnung bei seiner Privatkasse ein.


Heazel 
Beitragsersteller
 15.04.2018, 21:07

Ja ich habe auch eine berufshaftpflichtversicherung. Naja ich habe halt noch nie eine Rechnung geschrieben. Bisher habe ich reine privatzahler gehabt.und denen brauchte ich bisher nur eine Quittung ausschreiben. Ich kenne das mit dem fristen von den gesetzlichen Kassen (aus der Praxis, in der ich noch angestellt bin), und war mir halt nicht sicher, ob es bei privatpatienten auch solche Sachen gibt.

Danke für deine Antwort und entschuldige bitte für diese blöde Frage.

Heazel 
Beitragsersteller
 15.04.2018, 21:06

Ja ich habe auch eine berufshaftpflichtversicherung. Naja ich habe halt noch nie eine Rechnung geschrieben. Bisher habe ich reine privatzahler gehabt.und denen brauchte ich bisher nur eine Quittung ausschreiben. Ich kenne das mit dem fristen von den gesetzlichen Kassen (aus der Praxis, in der ich noch angestellt bin), und war mir halt nicht sicher, ob es bei privatpatienten auch solche Sachen gibt.

Danke für deine Antwort und entschuldige bitte für diese blöde Frage.

mariontheresa  14.04.2018, 00:45

Meine private Krankenkasse verlangt, dass ich jede einzelne Anwendung (Massage) quittiere, und dieses Formular mit der Rechnung einreiche.

Schnuffi  15.04.2018, 17:44
@mariontheresa

Hatte in 30 Jahren noch nie einen Privatpatienten, der so etwas brauchte....!

Aber wenn dem so ist, dann quitiere eben jede Behandlung!

Wärst Du ein Therapeut, dann wüsstest Du wie man mit der Privatverordnung eines Patienten umzugehen hat. So blöde ist kein Therapeut, dass er nicht wüsste, wie und wann und mit wem man seine Leistung abrechnet!

Wärst Du Patient, dann müsstest Du niemandem eine Rechnung schreiben. Hat ein Patient echte Beschwerden, dann stellt sich auch die Frage nach der Gültigkeitsdauer einer Privatverordnung nicht, sondern man beeilt sich einen Termin zu erhalten.

Deine Frage ist somit total unsinnig und verwirrend und somit nicht sinnvoll zu beantworten. Formuliere die Frage nochmal neu und mach uns klar welchen Status Du hast.

Außerdem bist Du im falschen Forum, hier geht es um Krankheiten, nicht um verwaltungstechnische Dinge. VG


Heazel 
Beitragsersteller
 15.04.2018, 21:07

Ja ich habe auch eine berufshaftpflichtversicherung. Naja ich habe halt noch nie eine Rechnung geschrieben. Bisher habe ich reine privatzahler gehabt.und denen brauchte ich bisher nur eine Quittung ausschreiben. Ich kenne das mit dem fristen von den gesetzlichen Kassen (aus der Praxis, in der ich noch angestellt bin), und war mir halt nicht sicher, ob es bei privatpatienten auch solche Sachen gibt.

Danke für deine Antwort und entschuldige bitte für diese blöde Frage.

Du bist Physiotherapeut und behandelst Patienten, die mit einem Privatrezept zu dir kommen?

Normalerweise steht auf dem Rezept die Anzahl der verordneten Behandlungen. Wenn die Zahl erreicht ist, schreibst du darüber eine Rechnung, die der Patient dir bezahlt. Reicht er die Rechnung bei einer privaten Krankenkasse ein, muss er dir jede Behandlung auf einem Formular quittieren. Dieses Formular bekommt der Patient und reicht es zusammen mit der Rechnung ein.

Die Erlöse aus deiner Tätigkeit musst du bei deiner Einkommensteuererklärung angeben.


Heazel 
Beitragsersteller
 15.04.2018, 21:06

Ja ich habe auch eine berufshaftpflichtversicherung. Naja ich habe halt noch nie eine Rechnung geschrieben. Bisher habe ich reine privatzahler gehabt.und denen brauchte ich bisher nur eine Quittung ausschreiben. Ich kenne das mit dem fristen von den gesetzlichen Kassen (aus der Praxis, in der ich noch angestellt bin), und war mir halt nicht sicher, ob es bei privatpatienten auch solche Sachen gibt.

Danke für deine Antwort und entschuldige bitte für diese blöde Frage.