Wer schreibt krank nach Brustverkleinerung?

6 Antworten

Hallo Badenixe,

zuerst einmal bekommst du für die Zeit im Krankenhaus eine Liegebescheinigung für den Arbeitgeber. Ich gehe davon aus das du nicht Privat krankenversichert bist? Wenn deine Krankenkasse diese OP nicht als gerechtfertigt sieht und auch nicht bezahlt, dann empfehle ich dir ,dich umfangreich bei deiner Krankenkasse zu erkundigen ob eine Krankschreibung möglich ist ,auch wenn du die OP selbst bezahlst und dich ja somit privat in eine Klinik einweist. Im Krankenhaus wirst du dann als Privat geführt ( Schönheits OP) und musst auch die Kosten selber tragen die Vorbereitung, die Op/Anä. und die Nachsorge Kosten. Dann bekommst du deine Kontrolltermine. Es steht und fällt alles mit der Entscheidung deiner Krankenkasse, denn die wird eine Nachsorge (Krankschreibung) nicht bezahlen ,wenn sie die OP nicht bewilligt hat. Deshalb bitte unbedingt vorher alles abklären und dann kann auch der Arzt der für die Nachsorge benannt wird auch die Krankschreibung erteilen. Heut zu Tage ist das Abrechnungssystem sehr genau und kein Arzt möchte auf irgendwelche Kosten sitzen bleiben. Ich kenne einen Fall ,da musste die Frau ihren Jahresurlaub nehmen, da sie nicht Privat versichert war und die GKV die OP nicht für notwendig hielt.

LG bobbys

Das Krankenhaus selbst wird dich nach einer OP höchstens sehr kurze Zeit krank schreiben. Der Hausarzt, der dann auch für die folgende Wundversorgung zuständig ist, der schreibt dich solange krank, wie es nötig ist, um wieder gesund und einsatzfähig zu werden. Ich hoffe, dass die Kasse die Kosten der OP übernehmen wird. Alles gute.

Hallo Badenixe,

das sind 2 getrennte Schuhe. Das eine ist die OP wo die Frage im Raum steht ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Da Du aber nach der OP nicht Arbeitsfähig bistschreibt dich der Arzt krank und Du bekommst auch einen Krankenschein. Wenn alle Stricke reißen, kannst Du auch mit Deinen Orthopäden wegen einer Krankschreibung sprechen. Viele Wege führen nach Rom. Alles Gute Waldmensch

Hallo Badenixe!

Wir nehmen hier i.d.R. alle ernsthaften Fragen auch sehr ernst!! Kläre die Kostenübernahme unbedingt schon vorher mit Deiner Krankenkasse ab. Bei einer Ablehnung solltest Du aber doch noch Einspruch/Widerspruch einlegen. Oft werden erst dann die Kosten doch noch übernommen. Wenn Dein Orthopäde diese OP für nötig hält, dann kann er Dir ja ggf. auch dafür eine gute Begründung beisteuern. Sollten aber irgendwelche Kosten bei Dir hängenbleiben, so kannst Du diese bei Deiner Steuererklärung wenigstens als "außergewöhnliche Belastungen" absetzen. Dazu schau bitte mal in diesen Tipp.

http://www.gesundheitsfrage.net/tipp/krankheitskosten-von-der-steuer-absetzen

Alles Gute wünscht walesca

Wenn dich der Operateur nicht krank schreibt, solltest du zu deinen Hausarzt gehen, es kann sein das der dich dann Krank schreibt.