Zweite Meinung Zahnarzt?
Hey zusammen,
ich war heute beim Zahnarzt und brauche u.a. zwei Füllungen, eine Krone und eine Wurzelbehandlung. Der Zahnarzt sagte es sei bei ihm keine Klassenleistung und ich wäre bei ca. 700€. Ich sagte aber im Affekt zu und nun erstellt er einen Kostenvoranschlag. Gerne würde ich mir eine zweite Meinung von einem anderen Zahnarzt einholen, denn 700€ sind nicht gerade wenig, und soweit ich weiß ist z.B. eine Wurzelbehandlung eine Kassenleistung. Meine Frage: darf ich einfach zu einem anderen Zahnarzt gehen und mich erneut untersuchen lassen und mich beraten lassen ? Denn im Internet steht, dass die Krankenkasse nur 2 Vorsorgeuntersuchungen im Jahr übernimmt.
Vielen Dank im Voraus
LG
5 Antworten
Ja, dir steht das Recht auf eine Zweitmeinung zu. Du kannst mit deiner Krankenkassenkarte auch im selben Quartal zu einem anderen Zahnarzt gehen.
In so einem Fall, würde ich mir auch immer eine Zweitmeinung einholen.
Hallo, eine Wurzelbehandlung kann eine Kassenleistung sein, wenn die einfachste Variante gewählt wird, die Aussicht auf einen Erfolg ist bei der Kassenleistung einer Wurzelbehandlung nicht sicher gegeben, da sie sehr grob ausgeführt wird.
Daher bieten die meisten Zahnärzte, bei einer Wurzelbehandlung, nicht die reine Kassenleistung an!
Für Füllungen und Kronen kommt es ebenfalls, in der Regel, zu Zuzahlungen.
Die Kassenleistung einer Füllung wäre ein ganz einfacher Kunststoff/Zement, der sehr schnell wieder aus dem Zahn herausbrechen kann.
Die Kassenleistung einer Krone wäre eine reine Metallkrone ohne Keramik Verblendung.
soweit ich weiß ist z.B. eine Wurzelbehandlung eine Kassenleistung.
Anteilig - i.d.R. wird ein Teil der Kosten privat abgerechnet.
Lege bitte den Behandlungsplan Deiner KK zur Überprüfung vor.
Du kannst der Krankenkasse deinen Behandlungsplan zur Prüfung vorlegen. Das solltest du auch tun.