70% Behinderung wg. Defibrillator und COPD

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Also ich finde jetzt hier http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html nichts, was auf deinen Fall zutrifft, aber kannst ja selber mal schauen. Vielleicht hab ich was übersehen.

Nein.

Eine GEZ-Befreiung käme infrage, wenn Du stark sehbehindert oder hörgeschädigt wärst...

Als Arbeitnehmer hast Du einen erweiterten Kündigungsschutz, eine erhöhte Anzahl Urlaubstage etc.... siehe hier:

http://www.epikurier.de/GdB-Merkzeichen-Verg.1345.0.html

Ich denke schon. Im Internet stehen die Voraussetzungen für die einzelnen Merkzeichen. Bei RF steht z.B. neben Blind und Sehbehindert, "Personen mit schweren Lungenfunktionsstörungen..." Wenn Sie z.B an ein Sauerstoffgerät gebunden sind, welches nicht mobil ist oder durch diese Erkrankung das Haus nur unter unmöglichen Anstrengungen verlassen können, dann denke ich ist die Teilnahme am allgemeinen Leben und Veranstaltungen nicht möglich. In diesem Fall müßte Merkzeichen RF vergeben werden und dann gilt die Befreiung von GEZ

Für die GEZ Befreiung bei Behinderung gibts es leider auch Regeln und ich denke nicht das diese direkt bei dir greifen.

7.a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

8.behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

Wenn du aber bestimmte Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehst, kann man sich unter Umständen darüber befreien lassen.

Quelle und Infos:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html