Ich habe einen Antrag auf Haftaufschub gestellt,da im Oktober eine notwendige Operation vorgenommen werden muß.Dieser Antrag wurde abgelehnt.Was kann ich tun?
Was kann ich nach der Ablehnung tun.Und warum ist eine notwendige Operation kein Grund?
5 Antworten
Gegen eine Ablehnung durch den Rechtspfleger (erfolgt beim ersten Antrag) kannst du gemäß § 458 Abs. 2 StPO Einwendungen erheben. Das Gericht überprüft dann die Ablehnung und die Einwendungen und trifft eine neue Entscheidung. Gegen eine gerichtliche Entscheidung des Gerichts ist die sofortige Beschwerde gem. § 462 Abs. 3 StPO möglich. Ansonsten gibt es natürlich auch im Rahmen der Haft die Möglichkeit notwendige Operationen durchführen zu lassen.
In dem Ablehnungsbescheid ist sicherlich eine Rechtsmittelbelehrung. Du musst sofort Beschwerde einlegen.
Warum eine OP kein Haftgrund ist? Keine Ahnung. Möglicherweise kann die OP auch nach der Haft vorgenommen werden.
einspruch einlegen? operation verschieben? frag das doch mal deinen anwalt.
Man lese die Rechtsbehelfsbelehrung, welche in dem Schreiben enthalten ist.
die einzige Idee ist ein Haftkrankenhaus