Ab wann genau wird Krankengeld gezahlt?
Guten Tag, ich bin seit dem 28.12.21 krank geschrieben. Die Woche vom 28. und die Woche darauf, also bis zum 08.01. war ich wegen einer Krankheit krank geschrieben und auch bei einem anderen Arzt. Seit dem 10.01. bin ich bei wegen einem anderen Grund bei meinem Hausarzt krank geschrieben, es gab keine Pausen dazwischen.
Auf den AU's ist erst ab 21.02. das Kreuz für Krankengeldfall angekreuzt, laut Lohnabrechung möchte der Arbeitgeber jetzt allerdings eine Rückforderung für den Februar haben, sie zahlen nur bis zum 05.02. .
Frage also, gilt Krankengeld ab der 6. Woche insgesamt krank geschrieben, egal ob es verschiedene Ärzte und/oder Gründe der Krankheit waren oder hat sich der Arbeitgeber hier vertan, angekreuzt auf den AU's war ja erst ab dem 21.02. dass es sich um einen Krankengeldfall handelt.
Ich bin bei der TK versichert, AU's können dort ganz einfach online eingereicht werden, ich habe diese auch erst ab dem Tag ab dem der Krankengeldfall angekreuzt war eingereicht. Müssen die vorherigen auch eingereicht werden?
3 Antworten
Die Krankenkasse muss alle Krankschreibungen bekommen, genauso wie der Arbeitgeber.
Ab wann Du letztendlich Krankengekd bekommst, entscheidet aufgrund dieser Krankschreibungen die Krankenkasse, in der Regel ab der 7. Woche. Der Arbeitgeber muss 6 Wochen lang den Lohn fortzahlen.
Aber wie gesagt, es ist wichtig, dass dem Arbeitgeber und der Krankenkasse alle Krankschreibungen vorgelegt werden. Wenn Du das nicht tust, kannst Du den Anspruch auf Lohnfortzahlung/Krankengeld verlieren.
Außerdem steht auf der Krankschreibung drauf, welches Exemplar für den Arbeitgeber / für die Krankenkasse bestimmt ist. Diese dann nicht abzugeben, ist mehr als dumm.
ich habe diese auch erst ab dem Tag ab dem der Krankengeldfall angekreuzt war eingereicht.
Das ist der "Knackpunkt"!
Für den Arbeitgeber bist Du seit dem 28.12.2021 durchgehend krank, er leistet also 6 Wochen Lohnfortzahlung (eigentlich bis zum 07.02.2022 = 42. Tag).
Woher soll denn der Arbeitgeber wissen, dass die erste Erkrankung am 08.01.2022 endete und am 10.01.2022 neue neue Erkrankung eingetreten ist??
Müssen die vorherigen auch eingereicht werden?
Selbstverständlich - und zwar innerhalb einer Woche seit Ausstellung! Und nicht umsonst gibt es schließlich ausdrücklich ein Exemplar der Krankschreibung, das für die Krankenkasse bestimmt ist, weil sonst keiner nachhalten kann, wann die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet (das teilt nämlich die Krankenkasse dem Arbeitgeber mit).
Unter "normalen" Umständen hätte am 10.01.2022 mit Beginn der neuen Erkrankung auch ein neuer 6-Wochen-Zeitraum der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber begonnen, weil die neue Erkrankung nicht unmittelbar im Anschluss an die 1. Erkrankung - die ja am 08.01.2022 endete - aufgetreten ist; und dann hätte am 21.02.2022 die Krankengeldzahlung begonnen.
Jetzt ist es an Dir, dem Arbeitgeber zu beweisen, dass es sich um zwei verschiedene, voneinander unabhängige Erkrankungen handelt und dass der Lohnfortzahlungszeitraum von 6 Wochen ab dem 10.01.2022 erneut (wegen der "Lücke" am 09.01.2022, sonst wäre es ein durchgehender Verhinderungszeitraum mit Ende der Lohnfortzahlung am 07.02.2022) beginnt bis zum 20.02.2022.
Inwieweit Dein Anspruch auf Krankengeld zunächst einmal ruht, kann ich (auf die Schnelle) nicht beurteilen.
Es steht auf JEDER AU Bescheinigung, dass diese umgehend an die KK gesandt werden müssen.
Nur so kann die KK das Ende der Lohnfortzahlung und den Beginn des Krankengeldes bestimmen.
Der AG bekommt keine Diagnosen mitgeteilt. Daher prüft das die Kk, sofern die Bescheinigungen vorliegen.
In deinem Fall konnte es niemand überprüfen, da du nichts übersandt hast!