Ablauf krankengeldanspruches?
Hallo an alle, ich brauche dringend Hilfe.
ich bin seit längerem krank geschrieben und während der Zeit ist mein Arbeitsvertrag(befristet) abgelaufen und wurde nicht verlängert. Ich bin quasi krankgeschrieben und ohne Job. Ich lebe vom Krankengeld derzeit.
ich habe nun Post bekommen und weiß mir nicht zu helfen.
dort steht das man wegen der selben Krankheit max.78 Wochen innerhalb einer „blockfrist“ von je drei Jahren Krankengeld erhält. Und das auch Krankheiten wegen einer ursächlichen im Zusammenhang stehenden Erkrankung berücksichtigt werden müssen.( in dem Fall 42 Tage bei mir die Berücksichtigt wurden)
der höchstansprich ist um die Gesamtzahl der anzurechnenden Tage zu mindern.
nun steht da mein Krankengeld endet wegen Erschöpfung der höchstansprichsdauer am 16.12.19.
nun steht da vor Beendigung der krankengeldzahlung geben sie mir die Möglichkeit mich zu äußern In einem anhörungsbogen.
Und das auch mit Ende der krankengeldzahlung auch mein versicherungsverhältnis endet.->
dies gilt jedoch nicht wenn ich Rente beantragt habe,
oder Arbeitslosengeld erhalte
oder eine. Beschäftigung aufnehme
oder eine freiwillige Versicherung besteht.
was soll ich nun machen? Ist das normal ? Und was soll ich mich noch dazu äußern?
so schnell finde ich auch keinen Job.
kann mir bitte jemand helfen? Bringt das was wenn ich mich dazu äußere ? Ich würde quasi keine Versicherung mehr haben und kein Geld und das obwohl ich noch krankgeschrieben bin. ( Grund Depressionen- aufgrund mehrerer Schicksalsschläge in der Familie)
bitte um Hilfe bin total aufgeschmissen
7 Antworten
Lass dich unabhängig beraten. Sozialverband etwa oder eine caritative Einrichtung in deiner Stadt. Das ist meist kompliziert und für jeden ist eine andere Maßnahme die Richtige.
Du beantragst ALG oder Erwerbsminderungsrente. Genaueres findest du hier
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aussteuerung-des-krankengeldes-was-nun_096052.html
Der Bescheid ist völlig korrekt, denn innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren hat man max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld (Zeiten der Lohnfortzahlung zählen mit).
Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen hat wenig Zweck, wenn der Zusammenhang der Krankheiten unstrittig ist.
Auf jeden Fall bist du auch dem Krankenkaldbezug versichert - nur nicht mehr aufgrund des Leistungsbezuges. Bekommst du weder ALG I noch ALG II und nimmst auch keine Beschäftigung auf, musst du dich mit eigenem Beitrag freiwillig versichern.
Du musst dich also entweder beim Arbeitsamt/Jobcenter melden oder - wenn du auf Dauer erwerbsgemindert bist - einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Während des Antragsverfahrens bekommst du im Rahmen der Nahtlosigkeitsregeleung ALG.
Hattest du schon eine stationäre Rehabilitation? Wenn ja, was sagt der Entlassungsbericht aus - arbeitsfähig, arbeitsunfähig entlassen, Prognose...?
Du suchst dir eine Sozialeinrichtung, die dich berät und die dir genau sagen kann, was du aufgrund deines Alters und Krankheitsverlauf beantragen mußt.
Ob du eben Rente oder Grundsicherung oder was auch immer beantragen mußt.
In jeder Stadt gibt es derartige Beratungseinrichtungen.
Hallo,
gab es in den letzten 3 Jahren vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit (AU) bzw. vor den 42 angerechneten Tagen weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten, die sicher/vielleicht mit der jetzigen AU in ursächlichem Zusammenhang stehen?
Was sagt der behandelnde Arzt zum Thema ursächlicher Zusammenhang zwischen der jetzigen AU und den 42 Tagen? Und zu evtl. weiteren AU-Zeiten?
Ledig oder verheiratet?
Werden während des Krankengeldbezuges Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt?
Gruß
RHW