Ablauf krankengeldanspruches?

7 Antworten

Lass dich unabhängig beraten. Sozialverband etwa oder eine caritative Einrichtung in deiner Stadt. Das ist meist kompliziert und für jeden ist eine andere Maßnahme die Richtige.

Der Bescheid ist völlig korrekt, denn innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren hat man max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld (Zeiten der Lohnfortzahlung zählen mit).

Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen hat wenig Zweck, wenn der Zusammenhang der Krankheiten unstrittig ist.

Auf jeden Fall bist du auch dem Krankenkaldbezug versichert - nur nicht mehr aufgrund des Leistungsbezuges. Bekommst du weder ALG I noch ALG II und nimmst auch keine Beschäftigung auf, musst du dich mit eigenem Beitrag freiwillig versichern.

Du musst dich also entweder beim Arbeitsamt/Jobcenter melden oder - wenn du auf Dauer erwerbsgemindert bist - einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Während des Antragsverfahrens bekommst du im Rahmen der Nahtlosigkeitsregeleung ALG.

Hattest du schon eine stationäre Rehabilitation? Wenn ja, was sagt der Entlassungsbericht aus - arbeitsfähig, arbeitsunfähig entlassen, Prognose...?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du suchst dir eine Sozialeinrichtung, die dich berät und die dir genau sagen kann, was du aufgrund deines Alters und Krankheitsverlauf beantragen mußt.

Ob du eben Rente oder Grundsicherung oder was auch immer beantragen mußt.

In jeder Stadt gibt es derartige Beratungseinrichtungen.

Hallo,

gab es in den letzten 3 Jahren vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit (AU) bzw. vor den 42 angerechneten Tagen weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten, die sicher/vielleicht mit der jetzigen AU in ursächlichem Zusammenhang stehen?

Was sagt der behandelnde Arzt zum Thema ursächlicher Zusammenhang zwischen der jetzigen AU und den 42 Tagen? Und zu evtl. weiteren AU-Zeiten?

Ledig oder verheiratet?

Werden während des Krankengeldbezuges Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt?

Gruß

RHW

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