Ablehnung einer Intensivtherapie
Hallo! Meine Tochter wurde mit einer submukösen Gaumensegel Vomer Spalte geboren, die erst mit 6 Jahren diagnostiziert wurde. Ab dem 3. Lebensjahr bekam sie Logopädie. Vor der Einschulung war sie in einem Sprachheilzentrum. Mit 7 Jahren bekam sie die erste OP. Daneben hat Sie Wahrnehmungsstörungen, Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung. Sie erhielt Ergotherapie, Psychomotorik, Physiotherapie. Vor kurzem wurde eine Velopharyngoplastik durchgeführt, worauf hin der Arzt eine Intensivtherapie empfohlen hat. Daraufhin haben wir uns das Logopädische-interdisziplinäre Zentrum in Lindlar ausgesucht und einen Antrag gestellt, als Antwort haben wir das anliegende Schreiben bekommen. Nun stellt sich die Frage ob dies so i.O. ist und was es für Alternativen es gibt. Lohnt es sich einen Wiederspruch einzulegen und wie wäre Dieser am besten zu begründen? Ich bin etwas Hilflos daher wende ich mich an diese Community und hoffe das ich hilfreiche Tipps bekomme. Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
es steht doch da,dieses Centrum hat KEINE Zulassung für gewünschte Leistungen,kann also NICHT behandeln.Dann die KK anrufen und nach einem geeignetem Centrum,Heilmittelbehandlung/ Intensivbehandlung erfahren und Kostenübernahme erfragen.Nur so kann es gelingen,da nützt auch kein Einspruch.wenn ein Bauer Hühner züchtet,kann er eben keine Milch liefern.... so würde ich es versttehen!
Hallo,
ich würde Widerspruch einlegen und gleichzeitig schriftlich nachfragen, welche Behandlung/Therapie die Krankenkasse bzw. der MDK alternativ vorschlagen.
Manchmal haben Krankenkassen auch eine Ärzte-Hotline, bei der man sich ausführlich telefonisch zu medizinischen Fragen beraten lassen kann. Telefonnummer steht dann auf der Internetseite der Krankenkasse.
Oft gibt es hier gute Tipps zur Widerspruchsbegründung:
Gruß
RHW
Ich finde nicht, dass es klar und eindeutig ist. Wenn es klar und eindeutig wäre, hätte die Krankenkasse sofort abgelehnt. Die Kasse hat aber zunächst den MDK befragt.
Bei nicht eindeutigen Leistungen kommen Leistungen nach diesem Paragraphen in Betracht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43.html
Die Patientenberatungsstelle weiß bestimmt Näheres dazu.
leider kann ich das von der Krankenkasse nicht lesen.
Vielleicht wärst du besser aufgehoben in einem Forum für diese Diagnostik?
Euch nur das Beste
Da das Schreiben nicht erkennbar ist hier eine externe Quelle : http://www11.pic-upload.de/25.04.15/sv9xqh2q8aiq.jpg
wogegen WIDERSPRECHEN?? sie sagen doch klipp und klar...sie bieten die geforderte Leistung NICHT an!! legst du in jedem Hotel Widerspruch ein,das keinen Spa Leistungen anbietet,welche du aber möchtest?