Alkoholvergiftung - Krankenwagen- Ausnüchtern im Krankenhaus
Hey Leute ,
ich hätte da eine Frage .
Am letzten Dienstag war ich feiern und dieses mal habe ich mich deutlich mit meinen Freunden mitziehen lassen was den Alkohol anging und naja normalerweise sind es vllcht mal die 1-2 Bier in einem Monat die ich trinke und naja... ich war feiern mit meinen Freunden und meiner Freundin und ich erinnere mich nur noch daran dass ich in den Club kam etwas Spaß hatte und meine Freundin meinte ,dann zu mir ,dass ich mich dann 1-2 mal draußen einfach plötzlich übergeben habe als ich mit denen draußen war weil die sich eine rauchen wollten...und naja ein Ex Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit hat dann seinen Finger in meinen Hals gesteckt damit ich wieder normal atmen konnte und den ganzen Gift (Alkohol) auskotzen konnte ... ich erinnere mich an nichts mehr und mein Körper soll keinerlei Reaktionen gezeigt haben ..etliche Ohrfeigen soll ich bekommen haben...die haben vermutet ,dass irgendjemand etwas in mein Getränk getan hat und meine Freundin habe nein gesagt daher kein Test ... ich soll dann in eine Tüte im Krankenwagen gekotzt haben und etwas auf den Notarzt... ansonsten sei ich dann in der Ambulanz eben aufgewacht sein und ab da an war mir total kalt und ich versuchte einfach nur zu mir zu kommen... weil das einfach irgendwie ein Schock alles war ...dass das alles so geendet hat.. und eben weil es mir einfach nur mies ging...
Als ich aufstand hat meine Freundin die Krankenschwester gefragt ob ich nun nach Hause gehen dürfe und sie meinte ,dass ich in meinem Zustand nirgendwo hingehen könne aber nach ca.3 -4 Minuten sitzen konnte ich etwas auf meinen Beinen stehen und ja... zu Fuß ging es ohne Hilfe meiner Freunde die 6 Stunden dort warteten nicht und mir wurde nach dem Austritt so nach paar Metern wieder schwarz vor Augen ... ich wollte einfach nur nach Hause so in die Normalität und meine Freundin musste nach paar wenigen Stunden arbeiten ....
So das ist die Story und darauf bezogen meine Frage :
- übernimmt die Krankenkasse das? wenn nicht wie viel :/ ? (Ich bin 19 und über meinen Vater familienversichert)
-kann man die Adresse für den Brief ändern ,an die Adresse meiner Freundin zB? ( konservative Eltern die lieber nichts von dem schlimmen Ausrutscher erfahren sollten )
-gilt die ärztliche Schweigepflicht auch in Briefen ? wird dort etwas von einer Alkoholvergiftung stehen? oder wenn in anderen lateinischen Wörtern?
-wie lange dauert es bis der Brief ankommt?
Ich bitte um eure Hilfe ,weil das wäre echt gut zu wissen was jetzt passiert ...ich gehe am besten auch die Tage zur Krankenkasse um nachzuforschen was nun passiert aber ich würde gerne im Vorfeld wissen wie das alles nun so aussehen wird ... es war eben echt ein Notfall :/
MfG
kein19name94
7 Antworten
Bei solchen Fällen kann die Krankenkasse die Zahlung von Leistungen verweigern. Und dann wird das u.U. richtig teuer.
Und in den Briefen geht das wohl an deine Eltern und nicht an Dich.
Komasaufen ist KEIN Notfall, sondern eigenes Verschulden.
Es waren 3 Gläser Whiskey :S das ist ja das Ding... der Effekt kam erst später
Naja ... Du bist über Deinen Vater versichert - also bekommt er auch die Post. ;)
Die Krankenkasse bekommt die Rechnung und prüft dann, ob es übernommen wird oder nicht.
Zuzahlung vom Krankenwagen wird aber (so glaube ich) immer fällig - um die 10 Euro.
Ich an Deiner Stelle würde es einfach beichten und gut. Deine Eltern waren früher sicher auch keine Engel. ;)
Du kannst doch froh sein, dass Dir Hilfe gerufen wurde. Hätte auch schiefgehen können.
Liebe Grüße =)
Die Krankenkassen reagieren zunehmend mit Rückforderung der verauslagten Kosten. Das wird aber nicht überall gleich gehandhabt. Hoffentlich bekommst du deine Rechnung. Die müsstest du dann aber selbst zahlen, da du ja volljährig bist.
Ein Notfall ist es keineswegs, wenn man zuviell säuft.Also ich war heute bei meiner Versicherung und die meinten ,dass ich nur die 10 Euro für den Krankenwagen zahlen müsse :)
Ich habe ja keine besondere Behandlung bekommen außer eine Tüte die mir in die Hand gedrückt wurde.
Natürlich ist es ein Notfall ,wenn es lebensbedrohlich wird weil der Körper selbst geringe Dosen an Alkohol nicht vertragen kann. Es ist Selbstverschuldung ja ,aber wenn man mit dem Fahrrad ausrutscht zB und dann mit dem Kopf gegen eine Stange fällt ist es auch Selbstverschuldung und ein Notfall von daher .. :)
Aber ich habe daraus gelernt!
Hallo,
ist es eine gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Gruß
RHW
die regel die in diesem fall angewendet werden bleiben so wei sie sind, auch wenn es dir nicht gefällt.