Aok hat mich gekündigt, was tun?

5 Antworten

Erstmal wäre gut zu wissen, mit welcher Begründung die AOK dich rausgeworfen hat.

So ganz ohne Grund tun die das nicht. Dann wäre die Frage warum hast du nichts dagegen unternommen?

Mit der Krankenkasse gesprochen . Dir eine neue gesucht usw

Onkelxlc 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 12:03

Wegen dieser nicht vorhandenen Lückenlosigkeit wurde es „beendet“

Caila  15.01.2019, 12:03
@Onkelxlc

Halte ich für fraglich.

FordPrefect  17.01.2019, 14:57
@Caila

Nein, sondern völlig korrekt. Der OP war ohne SV-pflichtige Beschäftigung über das Nede der Beschäftigung hinaus weiter mit KG-Anspruch versichert gem.§ 192 SGB V. Diese Weiterversicherung hängt aber alleine am KG-Bezug aufgrund der lückenlos fortgeschriebenen AU. Wird der KG-Bezug auch nur für einen Tag unterbrochen, endet der Anspruch insgesamt. Der OP ist zwar weiter versichert, aber ab dem Tag des Nichtbezugs von KG als freiwillig gesetzlich Versicherter gem. § 188 Abs. 4 SGB V, was nicht nur bedeutet, dass er seine KK-Beiträge ab sofort selbst bezahlen muss, sondern auch, dass hier kein KG-Anspruch mehr besteht (KG ist eine Lohnersatzleistung, und daher vom Fortbestand einer Versicherung aufgrund eines sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abhängig). Keine Versicherung aufgrund Beschäftigung -> kein KG-Anspruch.

Wenn eine Lücke im Nachweis der Erkrankung entsteht, endet der Krankengeldbezug. Er kann nur dann wieder aufleben, wenn du zum Zeitpunkt des Nachweises nach der Lücke mit Krankengeldanspruch versichert bist. Da du wahrscheinlich keinen Arbeitgeber mehr hast, warst du lediglich nach § 192 SGB V weiterhin versichert. Diese Versicherung endet mit dem Ende der Krankengeldzahlung.

Das ist leider korrekt.

Allerdings wirst du deshalb nicht gekündigt, sondern bist nach § 188 SGB V weiterhin bei der AOK versichert, musst aber jetzt als freiwillig Versicherter deine Beiträge selbst zahlen. Zahlst du nicht, wird die Versicherung nach § 16 SGB V auf Notfallbehandlung umgestellt.

Fazit: Du bist versichert, musst aber Beiträge zahlen. Melde dich so schnell wie möglich bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter und beantrage ALG I bzw. ALG II.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sassenach4u  15.01.2019, 15:55

Beste Antwort, weil die richtige!

eulig  15.01.2019, 18:39
@sassenach4u

dem kann ich nichts hinzufügen. richtige Antwort

So ein Blödsinn, die Krankenkasse kann dich überhaupt nicht "rausschmeißen". Natürlich bist du weiterhin versichert. Du bekommst gegebenenfalls aber eben erstmal kein Krankengeld mehr ausgezahlt. Deine Behandlungskosten werden weiterhin von der Krankenkasse getragen.

HoskevonBerg  15.01.2019, 12:12

Das irrst du dich, einige Krankenkassen nutzen diese Lücke. Sobald die Krankmeldungen nicht lückenlos sind, kann es zur Kündigung kommen.

https://www.regensburg-digital.de/aok-rauswurf-peinliches-rueckzugsgefecht-vor-dem-sozialgericht/13092018/

NamenSindSchwer  15.01.2019, 12:19
@HoskevonBerg

Da steht letztendlich auch bloß, dass das nicht möglich ist.

Dass das versucht wird (obwohl es VOLLKOMMEN abwegig ist) ist mir bisher nicht untergekommen aber es kommt ja scheinbar vor. Nun bleibt abzuwarten ob so ein Fall hier vorliegt.

Was ich für wahrscheinlicher halte: Die Mitarbeiterin hat den FS auf einen potenziellen Statuswechsel (es kann sein, dass er jetzt nicht mehr pflichtversichert ist) angesprochen hat und er hat das missverstanden.

Onkelxlc 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 12:28
@NamenSindSchwer

Warum meint sie dann das meine Physio auch nicht mehr übernommen wird und ich dies selber zahlen muss?

Vor einigen Monaten wollten die mich auch mal aussteuern weil der medizinische Dienst von der aok meinte das es meiner Schulter ja super gehen muss.

In markgröningen (dort wurde ich operiert) wurde noch nie so eine aufwendige Op im Schultergelenk ausgeführt, und das ist ein großes und bekanntes Krankenhaus!

NamenSindSchwer  15.01.2019, 12:33
@Onkelxlc

Naja du wirst ja sehen um was es tatsächlich geht, wenn du das entsprechende Schreiben bekommst. Nun weißt du immerhin schonmal, dass ein "Rausschmiss" per Gesetz überhaupt nicht möglich ist.

HoskevonBerg  15.01.2019, 15:31
@NamenSindSchwer

Langsam, es hat in dem Fall nicht funktioniert, aber es gibt ähnlich gelagerte Fälle wo es funktioniert hat.

NamenSindSchwer  15.01.2019, 15:32
@HoskevonBerg

Nein, gibt es nicht. Da es schlichtweg unmöglich ist, dass eine KK einem Versicherten kündigt.

NamenSindSchwer  15.01.2019, 15:42
@HoskevonBerg

Nein, du verstehst nur nicht worum es dort geht. Das Ende der Pflichtmitgliedschaft hat absolut nichts mit einer "Kündigung" durch die Krankenkasse zu tun. Der Versicherte bleibt in jedem Fall Mitglied seiner Krankenkasse, das geht schon aus §188 SGB V Abs. 4 hervor. Schließlich herrscht in Deutschland Versicherungspflicht.

NamenSindSchwer  15.01.2019, 15:50
@HoskevonBerg

Ist vielleicht auch besser so.

Ich vermute, das ist das selbe Missverständnis dem der FS aufgesessen ist. Die Leute hören "Ihre Pflichtmitgliedschaft endet" und denken "Die Krankenkasse schmeißt mich raus und ich bin nicht mehr versichert", dabei geht es "nur" darum wie jemand künftig versichert ist (und v.a. ob/wie viel Beiträge gezahlt werden müssen).

Dagegen spricht natürlich, dass der FS sagt man habe ihm mitgeteilt, dass die Physiotherapie zukünftig nicht mehr bezahlt wird.

Onkelxlc 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 12:09

Dann hat die alte am Telefon stuss geredet?

war heute morgen noch beim Orthopäden und dazu meinte sie das die Überweisung dorthin auch nicht gültig sein sollte????

Bin grad echt heftig durch den Wind wegen der ganzen Story

Die hat dich nicht rausgeschmissen, die hat die Lohnersatzleistung eingestellt, da die fortlaufenden AU anscheinend fehlen.

Das ist leider kein Einzelfall, das machen mittlerweile einige Krankenkassen. Die AOK ist jedoch damit gegen die Wand gelaufen:

https://www.regensburg-digital.de/aok-rauswurf-peinliches-rueckzugsgefecht-vor-dem-sozialgericht/13092018/

FordPrefect  17.01.2019, 15:05

Nur weil man dasselbe immer wieder behauptet, wird es nicht wahrer.

Die KK *kann* einem Versicherten gar nicht kündigen, weil das rechtlich nicht mehr möglich ist seit 2007. Und das hat die KK des OP auch nicht getan, sondern ihm schlicht mitgeteilt, dass er ab Ende des KG-Bezugs eben kein Pflichtversicherter mehr ist, sondern freiwillig gesetzlich Versicherter. An dem KG Bezug war die fortlaufende (und kostenfreie) Fortführung der KV auch nach Ende der Beschäftigung abhängig. Mit Ende des KG-Bezugs endet diese kostenfreie Weiterversicherung, und wird nahtlos und automatisch durch die obligatorische Anschlussversicherung ersetzt. Die muss der VN aber bezahlen, und KG gibt es dann keines mehr.