Hatte im Frühjahr 2010 einen Arbeitsunfall, habe mir beim herabsteigen von einem Absatz das Knie verdreht, dabei spürte ich, wie sich im Knie etwas "zerlegt" hat.
Ich war am gleichen Tag beim Durchgangsarzt, der eine Patellaluxuation diagnostizierte. Ich war dann eine Woche krank geschrieben. und in den folgenden 4 Wochen mehrfach beim D-Arzt in der Sprechstunde.
Beim 4. Besuch eröffnete man mir plotzlich das es kein Arbeitsunfall sei, weil ich ja nicht aufs Knie gefallen bin und ich solle entweder privat bezahlen oder mir einen anderen Arzt suchen, der mich auf Kassenkosten behandelt.
Dies habe ich dann auch getan und nach einigen Wochen einen Termin beim Orthopäden bekommen. Es folgten mehrer Untersuchungen, MRT etc. und im Juli wurde ich dann operiert und der Innenmeniskus wurde entfernt. Die Aussage des Operateurs war hinterher: er war total zerfetzt.
Ich bekam dann im August, mitten in der Gesundungsphase Post von der Berufsgenossenschaft. In diesem Bescheid wurde mein Arbeitsunfall abgelehnt und die Krankenkasse ist zahlungspflichtig.
Als dummer Normalo nimmt man so einen Bescheid hin.
Im Frühjahr 2011 legte ich dann nach vielen Internetrecherchen Widerspruch gegen diesen Beschid ein und dies wurde auch nach SGB anerkannt, von wegen unrichtiger negativer Bescheid.
Man prüfte wieder und ich bekam erneut die Aussage es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
Gegen diesen Bescheid legte ich erneut Widerspruch ein, u.a mit der Begründung Fehldiagnose des D-Arztes und mit der Frage, ob die D-Ärzte angewiesen sind Arbeitsunfälle abzulehnen.
Und nun: plötzlich wird der Arrbeitsunfall anerkannt! Allerdings nur die erst Woche Krankschreibung. Die Verletzung, als der kaputte Meniskus wird nicht als Unfallfolge anerkannt, weil ja dieser erst 4 Monate später bei der OP diagnostiziert wurde.
Ich bin ratlos: ein anerkannter Arbeitsunfall, aber die Verletzung wird abgelehnt.
Wie schaff ich es, das der Meniskusschaden anerkannt wird??
Welche MdE müsste hier vorliegen?