Kapitalerträge in der Familienversicherung?

3 Antworten

Hallo,

bei schwankenden Einnahmen (z.B. Aktienverkäufe) ist ein Durchschnitt zu bilden. Die 800 Euro Sparerpauschbetrag können bei der Familienversicherung abgezogen werden. Ggf. fragt die Krankenkasse nach der Steuerbescheinigung der Bank für das betreffende Kalenderjahr.

Einzelheiten ergeben sich aus dem Rundschreiben vom 12.6.2019.

Einkünfte aus verschiedenen Quellen (z.B. Kapitalvermögen und Minijob) sind zu addieren.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meiner Meinung nach ist das aufzuteilen.

Doch rufe beim Finanzamt an, notiere Dir den Namen jenes, der Dir etwas sagte. Berufe Dich allenfalls darauf.

Schon gelesen???

https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/

wie z.B.:

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2021 bei 470 Euro im Monat. Allerdings handelt es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts ( § 16 SGB IV). Deshalb können regulär Angestellte von ihren Bruttoeinnahmen noch ihre Werbungskosten oder den entsprechenden Pauschbetrag abziehen.
Das führt dazu, dass sich ein Gesamteinkommen bis zu 553,33 Euro im Monat (Stand: 2021) nicht negativ auf die Familienversicherung auswirkt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung von 470 Euro und der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von monatlich 83,33 Euro (1.000 Euro im Jahr). Das Höchsteinkommen liegt somit bei rund 6.640 Euro jährlich
Wie das regelmäßige monatliche Einkommen berechnet wird, das für die Familienversicherung relevant ist, hängt vom Einzelfall und der Einkommensart ab. Arbeitseinkommen wird in der Regel für die Monate betrachtet, in denen es erzielt wurde. Regelmäßige Zahlungen einmal im Jahr, etwa Weihnachtsgeld, werden durch zwölf geteilt, also anteilig für jeden Monat angerechnet. Bei schwankenden Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit schätzt die Kran­ken­kas­se basierend auf dem gezwölftelten Jahreseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids die Einkünfte für die Zukunft. Details dazu hat der Spitzenverband der Kran­ken­kas­sen geregelt.
Was noch zum Gesamteinkommen zählt
Das Gesamteinkommen ergibt sich nicht nur aus Lohn- und Gehaltszahlungen. Auch Renten, zum Beispiel die Hinterbliebenenrente, sowie Miet- und Pachteinnahmen gehören dazu. 
Ebenfalls eingerechnet werden Kapitalerträge, etwa Zinsen und Renditen auf Sparbücher und Aktienfonds. Für diese gibt es allerdings einen Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr. Einkünfte bis zu diesem Betrag haben daher keinen Einfluss auf das Gesamteinkommen.
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