Kann die Krankenkasse (Techniker) wegen unerheblicher Abweichung von gewöhnlicher Arbeitszeit die Wiedereingliederung ablehnen?
Nach einer Bandscheiben-OP war ich 7 Wochen krankgeschrieben. Im Anschluss hat meine Ärztin eine Wiedereingliederung vorgeschlagen, im Umfang von jeweils einer Woche 5, dann 6, dann 7 Stunden. Meine Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Der Arbeitgeber hat zugestimmt.Die Krankenkasse (Techniker Krankenkasse) stimmt nun der letzten Woche nicht zu, da die Arbeitszeit der Wiedereingliederung nur unwesentlich von meiner Regelarbeitszeit abweiche. Es handele sich nicht mehr um eine Wiedereingliederung.Mich interessiert, ob so etwas üblich ist und jemand ähnliche/andere Erfahrungen gemacht hat, ggf. auch mit anderen Krankenkassen.Vielen Dank.
3 Antworten
Das ist korrekt, fängt man mit mehr als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit an, wird das so gesehen.
Bei mir war es während der Wiedereingliederung so, dass ich mit 4 Stunden am Tag angefangen habe und mit 6 dann die Wiedereingliederung abgeschlossen habe.
Ja! Das geht auch nicht. Mach dir Eingliederung länger und fange mit 2-3 h täglich an