Übergangsgeld für Reha ..wann wird es gezahlt?
Ich bin z.Z. im Krankengeldbezug und gehe zum 20.12. in die Reha. Dazu wurde nun das Übergangsgeld über die Rentenversicherung beantragt. Wann wird dann das Übergangsgeld ausgezahlt? Muß ich Angst haben, während der Reha ohne Geld zu sein? Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen. ;-)
2 Antworten
Hallo,
Du musst der Krankenkasse und der Rentenversicherung auf jeden Fall Druck machen.
Bei mir war es leider so das ich einmal erst sehr spät mein Übergangsgeld bekam.Die Krankenkasse zahlte nicht mehr und ich war schon in der 5. Woche der Reha.
Bei meiner Zweiten Reha habe ich direkt Druck gemacht und sie aufgefordert umgehend eine Zahlung zu leisten,da ich sonst einen Anwalt einschalten würde.Das hat dann einigermaßen funktioniert.
Falls alle Stricke reißen, musst Du halt für 1-2 Tage die Reha unterbrechen und Überbrückungshilfe bei der Hartz IV-Stelle beantragen,die holen sich das Geld von dem RV zurück.
Ich wünsche Dir Alles Gute und werde gesund!
Vielen Dank für Deine Antwort, nun hoffe ich mal, das es nicht nötig ist, werde auf jeden Fall sofort nachfragen, falls sich nichts tut. Wünsche Dir noch ein schönes Wochenende ;-)
Hallo segelige,
also Dein Übergangsgeld bekommst Du am Monatsende nachträglich ausgezahlt, sofern Du alle Berechnungsunterlagen frühzeitig und vollständig eingezahlt hast. Maßgeblich für die Berechnung ist der letzte abgerechnete Lohnzeitraum vor Beginn der Maßnahme. Heißt für Dich: Maßnahmebeginn 20.12.2011; erste Übergangsgeldzahlung Anfang Januar 2012 (für 20.12.-31.12.), 2. Zahlung Anfang Februar 2012 (für 01.01.- Ende). Ab Maßnahmeende (je nach Dauer der Reha) meldest Du Dich wieder bei der Krankenkasse und beziehst ab dann wieder Krankengeld.
Erhol' Dich gut und tu' was für Dich!
lieber Gruß lunaC
Hast natürlich Recht...Unterlagen einzahlen - so ein Quatsch...muß wohl am Geschenkeeinkaufsstress liegen, sorry!! :-)))
Kleiner Tip noch für den Fall daß es mit dem Übergangsgeld tatsächlich dauert...manchmal fehlen tatsächlich noch Unterlagen oder ähnliches - es gibt allerdings für den Leistungsträger die Möglichkeit ein sogenanntes "vörläufiges" und in der Regel reduziertes ÜbG zu zahlen...besser als nix! Da das aber zusätzliche Arbeit bedeutet kommen manche Sachbearbeiter/Innen nicht sofort drauf... :-))) Ein (ffreundlicher) Hinweis hilft da manchmal weiter...!!
Alles Gute! lunaC
Liebe lunaC
Danke für Deine hilfreiche Antwort, meintest du Unterlagen für die Berechnung eingereicht hast, die sind ja zum Teil auch von der KK einzureichen. Das habe ich alles gemacht und die letzte Zahlung der KK wird nächste Woche sein. Nun hoffe ich, das es alles so läuft wie du es meinst, und ich es richtig verstanden habe?!
L.G. segeligel ;-)