Behandlungspflegeschein

2 Antworten

Arzthelferinnen sind laut Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen Pflegehilfskräfte. Gleichgesetzt mit 1 jähriger APH/KPH Ausbildung. Diese dürfen laut den Versorgungsverträgen und den Leistungsbeschreibungen zu SGB V, sogenannte geringfügige Behandlungspflegen erbringen.

Verbände jeglicher Art sind absolutes Tabu.

Was sie dürfen: Kompressionsstrümpfe an/ausziehen, vorgerichtete Medikamente verabreichen, Salbeneinreibungen, BZ Kontrollen, RR Kontrollen, s. c. Injektionen, Kälte/Wärmeträger auflegen, Gabe von AT. das waren die wichtigsten.

Es wundert mich, dass du überhaupt in der ambulanten Krankenpflege ärztliche Verordungen durchführen durftest. Normalerweise dürfen das nur Kranken- oder Altenpfleger. Im Sozialgesetzbuch sind noch andere Berufe aufgeführt, die mir jetzt nicht einfallen, aber auf jeden Fall NICHT der Beruf der Arzthelferin! Ruf doch mal beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen an. Die müssten dir das genau sagen können. Alles Gute!

Kiki85 
Beitragsersteller
 14.10.2012, 14:32

Hallo. Ich habe mich ja beim MDK Informiert, und ich darf als Arztheferin in die ambulante Pflege und auch ärztliche Verordungen durchfürhen. Mit diesem Schein oder 2 Jahre Berufserfahrung als Arzthelferin.

Danke für dein Antwort