Behindertenausweis grad erhöhunng schlaganfall wird nicht berückschichtigt , merkzeichen wird aufgehoben was kann mein mom machen?
Hey leute mein mutter hatte im Jahr 2002 ihr fuß fast verloren wegen Charcot fuß der arzt im klinikum hatte uns empfohlen einen behindertenausweis zu beantragen dies haben wir gemacht ,
heute im jahr 2019 hat sie die GDB erhöhung des Prozentes beantragt und anstatt prozent des behinderten grates zu erhöhen werden die im jahr 2002 medizinische befunde einfach gelöscht , verwaltungsakt mit dauerwirkung vom jahr 2002 wird einfach aufgehoben ,,, I
arzt brief vom krankenhaus wo drinn steht das sie schlaganfall erlitten hat wird einfach nicht berücksichtigt ,,, lediglich werden die befunde VOM HAUSARZT BERÜCKSICHTIGT und abgelehnt es sei keine änderung im gesunheitszustand vorgekommen ,, die bisherige merkzeichen im behindertenausweis seit dem jahr 2002 was sie bekommen hat wird aufgehoben , es wird dargestellt als wurde die gesunheitszustand verbessert, was kann sie rechtlich machen ?? ,,
7 Antworten
Einen Widerspruch einlegen innerhalb 6 Wochen mit dementsprechender Begründung.
Manchmal hilft auch VDK.. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man das auch verwenden und einen Anwalt für Sozialrecht einschalten. Der kennet sich in der Regel auch mit Schwerbehinderung aus.
Das Merkzeichen "G" im Behindertenausweis heißt ja nicht gehbehindert sondern: In der Bewegungsfähigeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt..... Zum Beispiel durch Störungen der Orientierungsfähigkeit, innere Leiden oder Anfälle.....
Nach einem Schlaganfall steht dies erst recht zu und kann rechtlich nicht einfach entzogen werden. Für solche Fälle gibt es UNBEFRISTET GÜLTIG IM AUSWEIS.........
Moin
Ohne deine Mutter zu kennen kann man da wenig zu sagen. Welche Merkzeichen hätte sie denn? Liegen die Probleme denn noch vor? Wie geht's ihrem Fuß heute?
Und welche Folgen hat der Schlaganfall? Man bekommt ja keinen gdb wegen Schlaganfall sondern wegen den Folgen
Wenn du meinst, dass das so nicht stimmt, dann leg wiederspruch ein. Vermutlich wird sie dann vom Mdk begutachtet.
Du könntest den Bescheid anfechten
Ihre änderung im gesundheitszustand hat sich nachweislich nicht verbessert eher verschlechtert (kann der Hausarzt ja bestätigen) oder >? die drehen das sich so zurecht wie das denen passt da könnte ich kotzen.
Schon wieder kann hier jemand kotzen. Aber nur, weil etwas nicht so läuft, wie man möchte.
Der augenblickliche Gesundheitszustand ist nicht ausschlaggebend, sondern der bleibende. Das Alter spielt hier keine Rolle.
Im Bescheid steht:
“Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung von Merkzeichen liegen weiterhin nicht vor“
Das heißt im Klartext, es gab gar keine Merkzeichen 2002, die jetzt aufgehoben wurden.
da solltet ihr einen widerspruch einlegen . vorher mit dem hausarzt besprechen
Mit welcher Begründung?