Bringt mir ein Behindertenausweis auch Nachteile?

5 Antworten

Guten Morgen,

hier wird gerade ganz viel durcheinander geworfen.

Generelle Antwort auf die Frage: Ja, er kann sich nachteilig auswirken

ABER:

Dies trifft eher auf das Arbeitsleben zu. Es gibt Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Mitbürger eher nicht einstellen (...).

UND:

Was den Hintergrund der Frage angeht. Wenn eine Schizophrenie diagnostiziert wird (und bei Vorliegen einer Verdachtsdiagnose sollte dies auch abgeklärt werden) dann werden sich die Folgen daraus ergeben. Ungeachtet ob ein Schwerbeschädigtenausweis beantragt wird oder nicht. Fraglich ist ohnehin, ob es für für das vorliegende Krankheitsbild einen Ausweis gibt.

Dazu muss man wissen, dass die zeitliche Komponente eine wichtige Rolle spielt und es sehr auf den Alltag (und die bei dessen Bewältigung entstehenden Probleme) ankommt wenn es um dieFeststellung einer Behinderung geht.

Zusammenfassend denke ich, dass die Sorge nicht dem Ausweis gelten sollte, sondern der Erkrankung selbst.

Wenn ich mir einen persönlichen Rat erlauben darf: Ganz gleich welche Diagnose gestellt wird, es ist immer gut zu wissen, woran man ist. Dass diese womöglich bedeutet sich in einer "Anstalt" Hilfe holen zu müssen klingt zuerst immer schrecklich. Doch ist es 1000 Mal besser als jahrelang nicht zu wissen was man hat.

Viel Kraft

Hallo Beinenetrasiert,

Sie schreiben:

Bringt mir ein Behindertenausweis auch Nachteile?

Antwort:

Einen Behindertenausweis für eine Behinderung bis GDB40 gibt es nicht!

Schwerbehindertenausweis wird vom zuständigen Versorgungsamt ab GDB 50 bis maximal GDB 100 ausgestellt!

https://youtu.be/np1SB-fBsdE

https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb

Der Schwerbindertenausweis hat keine Nachteile, sondern bringt sogenannte Nachteilsausgleiche mit sich und hat keinen direkten Einfluß auf eine Zwangseinweisung!

Bild zum Beitrag

Zwangseinweisungen müßen vom zuständigen Betreuungsgericht angeordnet werden, das ist in der Regel ein Prozess!

Lassen Sie sich beraten:

Beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe und wenn Ihnen diese bewilligt wird, Fachanwalt hinzuziehen!

http://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

 - (Ausbildung und Studium, Krankheit, Behinderung)

Wen das nicht diagnostizirt ist kann nicht gemacht werden weder ein behidnertenausweis gestellt werden noch dich einweisen Lassen das kann nur ein arzt wen das notwendieg sein sollte !

Ein behindertenausweis bringt dich nicht eher in die "Anstalt "

Erstmal mus eine diagnose her und wen das 3 ärtze nicht könne dan hats du entweder nichst oder das ist etwas sehr seltenes!

Es gibt auch andere erkrankungen wo die erkrankten keine einsicht haben zb magersucht!

Einen Behindertenausweis bekommst du eh erst ab einem Behindertengrad von 50. Vorher nicht.

Wirst du also mit weniger eingestuft, keinen Ausweis.

Beinenetrasiert 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 12:58

Also ich meine damit eher die Situation, wenn man halt offiziell als behindert eingestuft wird, geht nicht zwingend um den Ausweis. ^^

studiogirl  26.03.2018, 13:00
@Beinenetrasiert

Du wirst dann als "behindert" eingestuft, vorher nutzt dir eine Behinderung so gut wie nichts. Unter 50 hast du weder Vor-noch Nachteile.

Du kannst, je nach Behinderung, bestimmte Jobs nicht machen, oder wirst nicht eingestellt.