Darf die freie Heilfürsorge Daten dem Dienstherr geben?
Darf die freie Heilfürsorge Daten ( z.B Diagnosen oder sonstiges dem Dienstherr weitergeben, die zur Dienstunfähigkeit führen könnten)
2 Antworten
Die bei der Bearbeitung des Beihilfeantrags bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind geheim zu halten.
https://info-beihilfe.de/welche-daten-darf-die-beihilfestelle-den-dienstherren-weitergeben/
Wenn die Fragestellung aber explizit sein sollte, ob Dienstunfähigkeit schon gegeben ist, wird der Dienstherr sicher zu recht Auskunft erhalten müssen, sei es von der freien Heilfürsorge mit Vollmacht des/der Betroffenen oder von dem/der Betroffenen selbst.
Darf die freie Heilfürsorge Daten dem Dienstherr geben?
Du meinst sicherlich, ob Polizeiärzte, oder die Abrechnungsstelle Informationen an den Dienstherrn weitergeben dürfen.
Unter Umständen sind sie dazu sogar verpflichtet, wenn z.B. der Beamte ansteckend erkrankt ist (AIDS) oder der weitere Dienst zu seinem Tode führen könnte.
Ansonsten gilt natürlich die Geheimhaltungspflicht.
Und bei welcher Behörde bist du beschäftigt?
Welches Beihilferecht trifft zu?
Und diese Antwort ist wichtig, denn möglich ist, dass die Beihilfeleistungen direkt von dem Dienstherrn gezahlt wird.
Nicht nur die Polizei, sondern z.B auch in einzelnen Bundesländern die Berufsfeuerwehr.
Außerdem auch die Bundespolizei.
Das war jetzt auf Heilfürsorge bezogen ( sind ja i.d.R Polizisten in den meisten Bländern. )
Bei Heilfürsorge werden ja 100% erstattet.