Durch Arbeitgeberwechsel 1 Monat arbeitslos. Was ist mit der Kranken- und Sozialversicherung?

9 Antworten

Arbeitsamt melden wichtig. Die bezahlen dann das Arbeitslosengeld und die Sozialversicherungsausgaben.

Gerneso  31.03.2015, 09:29

Die bezahlen dann das Arbeitslosengeld

Wohl kaum wenn man selbst gekündigt hat und es so geplant hat um vor Antritt der neuen Stelle noch einen Monat frei zu haben.

Wie sieht es in der Zeit mit der Krankenversicherung und den Sozialversicherungsabgaben aus? Muss ich das irgendwie melden oder zumindest die Krankenversicherung selbst zahlen?

Ich gehe mal davon aus, dass Du den alten Job selbst gekündigt hast und den Neuen so anfängst, dass Du freiwillig zwischen den beiden Jobs nochmal einen Monat frei hast. Selbstverständlich stehen Dir in dem Fall keine Leistungen von der Arbeitsagentur zu. Somit müsstest Du Deine Krankenkasse informieren. Es kann sein, dass ein Monat noch als "Übergangszeit" gilt und Du keine Kosten hättest (kenn mich aber so genau nicht aus). Ansonsten müsstest Du Dich in dem Monat freiwillig versichern und den Beitrag entsprechend überweisen.

Hallo,

wenn der Jahresbruttoverdienst in beiden Beschäftigungen (aufs Jahr hochgerechnet) jeweils unter 54.900 Euro liegt, sind für maximal einen Monat Lücke keine Beiträge zu zahlen (§ 10 SGB V und § 19 SGB V).

Wenn der Arbeitsvertrag für die 2. Beschäftigung aber erst zum 2. Mai beginnt, ist die Lücke größer als 1 Monat.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann sinnvoll sein, wenn man z.B. in dem Monat der Lücke arbeitsunfähig wird und deswegen die 2. Beschäftigung nicht oder nur verspätet aufnehmen kann. Voraussetzung ist aber, dass man in der Lücke auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Gruß

RHW

RHWWW  02.04.2015, 19:29

Wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer erfolgt ist, kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen (maximal 12 Wochen). Ab Beginn des 2. Monats der Sperrzeit zahlt die Arbeitsagenrtur aber die Beiträge zur Krankenkasse: § 5 Absatz 1 Nr. 2 SGB V

Wenn die Arbeitslosigkeit nicht länger als 30 Tage wehrte, so bleibt der KV-Schutz erhalten und du musst dich um nichts kümmern, da ja auf Pflichtversicherung wieder Pflichtversicherung folgt.

Warst du länger als 30 Tage ohne Beschäftigung, so gilt § 188 Abs. 4 SGB V. Du wirst für die zeit eben freiwilliges Mitglied deiner Krankenversicherung.

Wegen dem einem Monat bei der Rentenversicherung würde ich mir nicht ins Hemd machen, der fällt am Ende nicht ins Gewicht.

Wenn Du kein ALG I bekommst (weil z.B. selbst gekündigt), dann musst Du grundsätzlich für diesen 1 Monat Deine KV selbst bezahlen. Ruf` Deine Krankenkasse an, Gerneso hat schon auf mögliche Übergangsrgelungen hingewiesen, vielleicht hast Du Glück und musst Nichts zahlen.