Ist es richtig dass wenn man 2 Tage nur krank ist keine Krank Meldung braucht?
6 Antworten
Manche Arbeitgeber nehmen dafür keine AU, manche schon.
Bei mir ist es so, das der Arbeitgeber lieber einen Tag ohne AU nimmt als drei mit. ☺️
Nein, diese Aussage ist so nicht haltbar.
Das steht nämlich in deinem Arbeitsvertrag drin!
Manche Arbeitgeber wollen erst ab dem dritten tag einer AU den gelben Schein (dieser datiert ab dem ersten AU-Tag!) haben, andere fordern sogar, wenn du im Laufe des (BEISPIEL) Donnerstags krank heim gehst, einen AU-Schein für diesen Donnerstag.
Dann gilt die bestimmung aus dem Lohnfortzahlungsgesetz:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Die Krankmeldung muss bei mir unverzüglich beim Arbeitgeber eingereicht werden, telefonisch oder per Mail, jenachdem wie das dort geregelt ist.
Schließlich weiß der Arbeitgeber nur dadurch, dass du wegen Krankheit nicht auf Arbeit kommst. Zum Arzt musst du dann natürlich auch und dir einen "Gelben" holen
Das kommt auf den Vertrag drauf an und auch. Meistens wird erst nach 2 Tagen eine AU gefordert.
Bei uns ist es so, wenn du häufiger 1-2 Tage krank bist, dann verlangt der Arbeitgeber es vom ersten TAg.
Und wenn im Vertrag nichts steht, was dann
Dann erst nach 2 Tagen, aber er wird dann sicher irgendwann auf eine sofortige AU verlangen.
Regelmäßig 2 Tage krank sein wird er nicht immer hinnehmen.
Dann erst nach 2 Tagen,
Nein.
Dann gilt die gesetzliche Bestimmung: Danach muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert (die ersten 3 Tage müssen dann nicht nachgewiesen werden).
das kommt auf den arbeitsvertrag an.
der arbeitgeber hat das recht, schon am ersten tag der krankheit eine ärztliche krankmeldung zu verlangen. wenn das im arbeitsvertrag so steht, muss man das so machen.
Der Arbeitgeber kann auch "spontan" (natürlich nicht willkürlich) eine Bescheinigung schon für den 1. Tag verlangen, auch wenn z.B. der Arbeitsvertrag Anderes regelt - spätestens dann, wenn der erkrankte Arbeitnehmer sich vor Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber krank eldest, ehe er zum Arzt geht.
Der Arbeitgeber ist (im Einzelfall) nicht an den Arbeitsvertrag, eine Betriebvereinbarung usw. gebunden.
Und wenn da nichts steht was dann
dann kann es noch sein, dass es eine betriebsvereinbarung dazu gibt - da kann der betriebsrat auskunft geben. sonst ab dem 4. krankentag, d.h. also 3 tage ohne "gelben schein" und am 4. muss er geholt werden.
Und wenn im Vertrag nichts steht bzw wenn ich gar keinen habe. Nur mündlich über Lohn.