Erfahrung Medizinischen Dienst der Bundesagentur

4 Antworten

Du kannst/darfst alle Befunde mitbringen. Du musst es aber nicht. Du darfst Deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, musst es aber nicht. ABER es ist immer besser, wenn Du das tust. Denn ansonsten kann (muss aber auch nicht) Dein Bescheid negativ ausfallen. Es ist immer eine zweischneidige Sache. Wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung finanzielle Unterstützung aus Steuergeldern bekommen möchtest, dann musst Du Dein Recht hierauf beweisen. Je besser Du das kannst, desto eher wirst Du Erfolg haben. Deshalb bring alle Befunde mit, die Du hast und entbinde Deine behandelnden Ärzte von der Schweigepficht. Achte aber hier auf die richtige Formulierung. Eingeschränkt bzw. befristet etc. Vordrucke darfst Du in Deinem Sinne abändern.

ultikulti 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 13:38

So ich habe mal ne Screen gemacht wie ich es abgeändert habe

http://www.imgbox.de/show/img/0XNtjvUQXu.jpg

Uschi2011  15.05.2012, 14:13
@ultikulti

Ja, das kannst Du so machen! Viel Erfolg!

Du kannst auch die Klinik selber schriflich unterrichten, was und was nicht sie an wen genau herausgeben dürfen!

ultikulti 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 13:35

Hallo. Also ich Unterstütze den MD gerne in jederlei hinsicht die können sich die Befunde meiner Beider Ärtze einholen aber ich erlaube den nicht die Klinikberichte anzufordern die Diagnosen können die sich jederzeit holen sowie meine Krankengeschichte.

Meinst du das wäre für die ein Problem

Vorsicht! Der Vordruck "Schweigepflichtsentbindung" geht wesentlich weiter, als es vom Gesetz (§ 60 Abs.1 Nr.1 SGB I) verlangt wird. Die Bundesagentur kann so an Befunde kommen, die sie nicht das Geringste angehen. Außerdem fehlt im Vordruck die zeitliche Befristung, die eigentlich vorgeschrieben ist.

Im Internet gibt es einige rechtskonforme Alternativen zum Formular der Bundesagentur...

ultikulti 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 12:16

kann ich diese abändern z.b nur befunde und nicht über gespräche ect..

CockneyRebel  15.05.2012, 12:20
@ultikulti

Das sollte unter dem Strich aus der Entbindungserklärung hervorgehen:

Die Auskunftspflicht des Arztes erstreckt sich nur auf Mitteilungen von medizinischen Tatsachen, zu denen beispielsweise vom Arzt veranlasste oder selbst erhobene Befunde und Hinweise auf den aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen gehören.

Die gesetzliche Auskunftspflicht erstreckt sich jedoch NICHT auf eine gutachterliche Stellungnahme oder die Weitergabe von Fremdbefunden.

ultikulti 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 12:24
@CockneyRebel

Intressant weil die können von mir aus die Befunde von meinem Arzt einholen aber meinen Bericht von der Tagesklinik werde ich nicht freigeben bevor ich ihn selber gelesen habe , oder bin ich überhaupt dazu verpflichtet den Klinik Bericht freizugeben ?

Befunde ja wie ich gesagt habe .. aber mein Privatleben worüber ich mit meinen dortigen Psychologen gesprochen hat nimanden was anzugehen das ist Datenschutz voralen werden Dort Namen genant die die nix angehen

CockneyRebel  15.05.2012, 12:41
@ultikulti

Dann nimm einfach die entsprechenden Befunde von der Schweigepflichtsentbindung ausdrücklich aus.

ultikulti 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 12:44
@CockneyRebel

meinste nicht die werden mir den kopf abreisen und denken ich will was verschweigen

CockneyRebel  15.05.2012, 13:49
@ultikulti

Du hast das gottverdammte Recht, bestimmte Dinge zu verschweigen! Auch wenn das den Heinis bei der Bundesagentur nicht passt...

ultikulti 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 14:02
@CockneyRebel

ja das stimmt aber wissen ja bei der Bundesagentur für Arbeit hat man keine Rechte... und die machen es daurch noch schlimmer das meine psych. Symptome sich verschlechtern wenn meine erinnerung wider hochkommen

CockneyRebel  15.05.2012, 14:14
@ultikulti

Ei jo, wenn man sich von dem Pack bei der BA alles gefallen lässt, darf man sich nicht wundern wenn man immer wieder entsprechend herablassend behandelt wird.

ultikulti 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 14:24
@CockneyRebel

ich weis wie ich die anpacke.. die wissen das mit mir nicht gut Kirschen essen ist so oft ich die schon vor das Sozialgericht gezerrt habe und die Verloren haben..

Hast du schon erfahrung mit dem Md gemacht

Hallo Sobald du Bescheid hast, dass du alle Ärzte oder Kliniken von der Schweigepllicht entbinden musst kannst du nicht schreiben - Vom HA ja aber von Kliniken nein. Die holen sich das ohnehin. Der MDK ist immer dein feind und die machen alles um dir das Leben schwer zu machen.Bekommst du ein Nein, dann musst du Widerspruch ein legen. Dann kommt wieder ein Nein und wieder musst du dagegen Widerspruch einlegen. 3 x darf man, dann geht es vor dem Sozialgericht. Und dann dürfen sie alle Befunde aus aus ganz früheren Zeiten ein holen.Jeden Arzt, jede Klinik in der du mal gelegen hast alles wollen die haben. Wenn du Befunde mit nimmst, das interessiert denen nicht. Sie haben es bereits dann da wenn du deinen Termin hast. Das kannst du dir sparen außer ganz neue Befunde die der MDK noch nicht haben kann. Ist nur mal ein Befund etwas schief kopiert, kann es sein, das man dir unter stellt, du hättest einen Befund gefälscht.Besser ist wenn die das selbst anfordern. Ich hatte so etwas erlebt und wurde angezeigt. Aber da das Original nichts anders war wurde das verfahren ein gestellt. Ging nur um eine Kur. Und einen Befund der 20 Jahre alt war. Tamara

Ja, musst unterschreiben.

Aber meist selber nochmal zur Untersuchung.

Die erstellen selber ein Gutachten.

Hab ich schon durch. 3 Mal

ultikulti 
Beitragsersteller
 15.05.2012, 12:16

was dürfen die sich den anfordern ..

weil im klinik bericht vom letzen mal stehen viele intime sachen die den md nix an gehen